Slowakei: Vertriebsvereinbarungen

Vertriebsvereinbarungen sind vertikale Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die auf verschiedenen Ebenen der Produktions-/Vertriebskette tätig sind. Nach slowakischem Recht gibt es keinen speziellen Vertragstyp "Vertriebsvereinbarung", daher werden solche Vereinbarungen in der Regel als einfache Verträge mit Elementen eines Kaufvertrags oder einer Werkvereinbarung geschlossen.

Rahmenvereinbarung

Es ist durchaus üblich, dass die Parteien einen Hauptrahmenvertrag (auf Slowakisch: Rámcová zmluva) als Hauptvertrag abschließen, der die wichtigsten Aspekte der geschäftlichen Zusammenarbeit regelt, wie z. B. die quantitativen Standards der Vertragshändler (Schulung der Mitarbeiter, Ausstattung der Räumlichkeiten und Geräte, Kundendienst, Bedingungen für den Verkauf anderer Marken usw.), die Lieferbedingungen, die Festlegung des Verkaufsgebiets oder des Kundenkreises und die Bedingungen für den Informationsaustausch. Es versteht sich von selbst, dass die wichtigsten Rahmenverträge schriftlich abgeschlossen werden und oft auch von allgemeinen Geschäftsbedingungen begleitet werden, die durch Bezugnahme in das Vertragsverhältnis aufgenommen werden. Die Vertriebsbeziehung kann auch durch einige der im internationalen Handel verwendeten Klauseln, typischerweise die INCOTERMS, modifiziert werden.

Folgevereinbarungen

Wie bereits erwähnt, regeln Rahmenverträge in der Regel die Hauptaspekte der geschäftlichen Zusammenarbeit, aber die einzelnen Geschäfte selbst (d.h. die Bereitstellung von Waren und/oder Dienstleistungen) werden überwiegend auf der Grundlage von Folgevereinbarungen durchgeführt (die in der Regel im Rahmenvertrag selbst festgelegt sind). Die Form dieser Folgevereinbarungen variiert je nach Art des Geschäfts und kann von immer noch recht komplexen schriftlichen Kaufverträgen bis hin zu einfachen E-Mail- oder Telefonbestellungen reichen, auf die eine Annahme dieser Bestellungen folgt. Aus unserer Erfahrung mit Rechtsstreitigkeiten ist es sehr empfehlenswert, die Folgevereinbarungen in schriftlicher Form zu halten, zumindest in Form von E-Mail-Kommunikation mit anschließenden Übergabeprotokollen.

Wettbewerbsrecht

Neben dem Schuldrecht sind Vertriebsvereinbarungen als typische vertikale Vereinbarungen stark durch das Wettbewerbsrecht reguliert. Das Wettbewerbsrecht in der Slowakischen Republik wird durch den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und durch das Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs geregelt. Die Wettbewerbsregeln werden durch Verordnungen vereinheitlicht und durch Richtlinien in das slowakische Rechtssystem übertragen und harmonisiert, so dass sie denen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ähneln.

Generell sind vertikale Vereinbarungen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs zwischen Subjekten bezwecken oder bewirken, verboten (und damit nichtig). Die slowakische Gesetzgebung sieht Ausnahmen vor, wie sie auch in der europäischen Dimension des Wettbewerbsrechts geregelt sind. Wenn das Antimonopolamt der Slowakischen Republik ein Vertragsverletzungsverfahren wegen einer wettbewerbswidrigen Vereinbarung einleitet, müssen die an der Vereinbarung beteiligten Unternehmen nachweisen, dass sie die Bedingungen für eine der Ausnahmen erfüllt. Schäden, die durch Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht verursacht wurden, können auch auf der Grundlage eines speziellen Gesetzes durch private Rechtsdurchsetzung geltend gemacht werden. Dieses Gesetz erleichtert es den Geschädigten, den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.

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