Beratung zu präventiven Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG
Präventiver Restrukturierungsrahmen für Unternehmen mit tragfähigem Geschäftsmodell: Das StaRUG ermöglicht seit 2021 eine gerichtlich flankierte, nichtöffentliche Sanierung vor Eintritt der Insolvenz bzw. bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Kerninstrument ist der Restrukturierungsplan nach StaRUG mit Gläubigerklassen, Mehrheitsentscheidungen und (cross‑class) Cram‑down, um Finanzierungen, Sicherheiten und Verträge rechtssicher neu zu ordnen.
Unser Restrukturierungsteam bei GvW berät Sie zu den Optionen des StaRUG, entwickelt einen passgenauen Restrukturierungsplan und gestaltet gemeinsam mit Ihnen Maßnahmen zur Stabilisierung Ihres Unternehmens. Während des gesamten Prozesses koordinieren wir die Kommunikation mit Gläubigern und weiteren Beteiligten und begleiten die Umsetzung der Sanierungsstrategie.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:
Prüfung von Insolvenzantragsgründen
Erstellung und Abstimmung eines Restrukturierungskonzepts
Prüfung und Umsetzung erforderlicher Sanierungsmaßnahmen
Verhandlungen mit Gläubigern, Lieferanten, Finanzierern und anderen Stakeholdern
Beratung von Gesellschaftern und Gläubigern im Rahmen eines StaRUG-Verfahrens
Implementierung von Krisenfrüherkennungssystemen
