Technologietransfer, FuE-Verträge und Lizenzverträge

Häufig stammt wirtschaftlich verwertbares Wissen, das in Produktionsprozessen Anwendung findet, nicht direkt oder nicht allein von den späteren Produktherstellern und/oder Produktanbieterinnen. Das entsprechende Know-How kann beispielsweise aus Forschungs- und Entwicklungskooperationen zwischen Unternehmen und Hochschulen oder zwischen Unternehmen verschiedener Produktionsstufen entstanden sein. Dann stellt sich die Frage, ob und wie die einzelnen Akteure am Entwicklungsergebnis beteiligt sind oder sein sollen. Es kann sich daher anbieten, im Rahmen des Technologietransfers relevantes Wissen von Know-how-Inhabenden auf Dritte zu übertragen. Im Bereich der Technologie kann das sowohl industrielle Fertigungsverfahren und Verfahrenstechniken als auch grundlegende wissenschaftliche Erkenntnisse betreffen. Denkbar sind gleichermaßen vertragliche Regelungen, die vor Entwicklungsbeginn zwischen den Beteiligten getroffen werden, wie auch nachträgliche vertragliche Gestaltungen und Rechteübertragungen.

Die Spielarten des Technologietransfers sind vielfältig. Von verschiedenen Formen der Lizenzierung (z.B. ausschließlich, nicht-ausschließlich, Kreuzlizenzierung) über strategische Know-How-Allianzen und Partnerschaften lassen sich bestehende Schutzrechte und Know-How von Fall zu Fall auf unterschiedlichste Art wirtschaftlich auswerten. Häufig schaffen ausgeklügelte Lizenzstrategien einen optimalen Nährboden für eine „Win-Win“-Situation für mehrere Parteien.

Die Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei GvW Graf von Westphalen haben langjährige Erfahrung im Aushandeln, Aufsetzen und Prüfen von Lizenzverträgen / Lizenzvereinbarungen sowie Technologietransfer-Vereinbarungen. Insbesondere beraten wir zur Entwicklung und Lizenzierung geistigen Eigentums aller Arten (Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Design, Marke), und den damit verbundenen technologiebasierten Dienstleistungen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich Technologietransfer sind:


Beratung zu und Erstellung von Lizenzverträgen für Ihre Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Designs und Marken)


Beratung zu und Erstellung von Kooperationsverträgen (einschließlich FuE-Kooperationen / Hochschulkooperationen)


Beratung zu und Erstellung von Verträgen zum Schutz von relevante Know-How


Beratung zu und Erstellung von Technologietransferverträgen und Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen (FuE)


Due Diligence Prüfungen im und außerhalb des Bereichs M&A


Beratung zu und Betreuung beim Erwerb oder der Veräußerung (Übertragung) von Schutzrechten oder Schutzrechtsportfolios


 

Pflichtfeld *