Unternehmen in der Türkei schließen
Das Tätigkeitsfeld ändert sich, der Unternehmenszweck ist erreicht, Beteiligte treten aus – die Gründe, einen Standort in der Türkei zu schließen, können vielfältig sein. Wir beraten Sie bei der Abwicklung Ihres Unternehmens in der Türkei und unterstützen Sie gerne vom Auflösungsbeschluss bis zur endgültigen Löschung im Handelsregister.
Die türkische Gesetzgebung hat jüngst das Verfahren der Liquidation beschleunigt. Auch in der Türkei muss die Auflösung des Unternehmens für die Gläubigerinnen und Gläubiger bekannt gemacht werden. Bislang gab es eine Sperrfrist von einem Jahr. Jetzt darf nach türkischem Recht bereits nach sechs Monaten nach der Bekanntmachung ausgeschüttet werden.
Unsere Beratungsschwerpunkte:
Vorbereitung des Auflösungsbeschlusses und Eintragung beim Handelsregister
Bestellung von Verwalterinnen und Verwaltern
Vorbereitung der die Auflösung einleitenden Bilanz
Meldung der Auflösung beim Finanzamt und bei staatlichen Kassen
Bekanntmachung für Gläubigerinnen und Gläubiger
Vorbereitung der endgültigen Bilanz und Ausschüttung der Aktiva
Meldung der Beendigung der Auflösung beim Handelsregister und beim Finanzamt
Löschung aus dem Handelsregister und deren Veröffentlichung