Unternehmen in der Türkei schließen

Das Tätigkeitsfeld ändert sich, der Unternehmenszweck ist erreicht, Beteiligte treten aus – die Gründe, einen Standort in der Türkei zu schließen, können vielfältig sein. Wir beraten Sie bei der Abwicklung Ihres Unternehmens in der Türkei und unterstützen Sie gerne vom Auflösungsbeschluss bis zur endgültigen Löschung im Handelsregister.

Die türkische Gesetzgebung hat jüngst das Verfahren der Liquidation beschleunigt. Auch in der Türkei muss die Auflösung des Unternehmens für die Gläubigerinnen und Gläubiger bekannt gemacht werden. Bislang gab es eine Sperrfrist von einem Jahr. Jetzt darf nach türkischem Recht bereits nach sechs Monaten nach der Bekanntmachung ausgeschüttet werden.

Unsere Beratungsschwerpunkte:


Vorbereitung des Auflösungsbeschlusses und Eintragung beim Handelsregister


Bestellung von Verwalterinnen und Verwaltern


Vorbereitung der die Auflösung einleitenden Bilanz


Meldung der Auflösung beim Finanzamt und bei staatlichen Kassen


Bekanntmachung für Gläubigerinnen und Gläubiger


Vorbereitung der endgültigen Bilanz und Ausschüttung der Aktiva


Meldung der Beendigung der Auflösung beim Handelsregister und beim Finanzamt


Löschung aus dem Handelsregister und deren Veröffentlichung


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