Vertretung von Gläubigern (Stakeholdern) in Krise und Insolvenz

In Unternehmenskrisen sind nicht nur die Schuldnerseite, sondern auch Gläubiger, Gesellschafter, Lieferanten, Finanzierer und andere Geschäftspartner erheblich betroffen. Forderungsausfälle, Anfechtungsrisiken, Störungen eingespielter Lieferketten oder unsichere Vertragsbeziehungen können erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

Unsere Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte konsequent zu sichern, Risiken zu minimieren und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu erreichen – außergerichtlich wie auch im Insolvenzverfahren.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:


Risikoprüfung und Prävention, Gestaltung von insolvenz(anfechtungs)festen Sicherheitenstrukturen


Durchsetzung von Forderungen, Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten, 


Verhandlung von Vereinbarungen mit der Insolvenz- oder Eigenverwaltung, bspw. Fortführungsvereinbarungen


Vertretung in Gläubigerausschüssen


Vertretung von Banken bei der finanziellen Restrukturierung: (Re-)Finanzierungsverhandlungen, Beratung bei Covenant-Brüchen, Stillhalte- und Vergleichsvereinbarungen, Brückenfinanzierungen, Sanierungskredite, insolvenzfeste Besicherungen, Sicherheitenabgrenzungen, Poolvereinbarungen, etc.


Beratung von Gesellschaftern (Desinvestment-Entscheidungen, Unternehmensverlagerungen, Kapitalaufbringung und -erhaltung, Konzernfinanzierung)


Bewertung von Sanierungsplänen und Insolvenzplänen sowie Unterstützung bei Abstimmungen


Beratung zu Treuhandlösungen (treuhänderisches Halten von Sicherheiten oder Geschäftsanteilen)


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