Die NIS-2-Richtlinie der EU verpflichtet Unternehmen, ihre Cybersicherheitsmaßnahmen zu verbessern. Eine zentrale Pflicht besteht darin, die Mitglieder der Geschäftsleitung regelmäßig in Cybersicherheitsrisiken und -maßnahmen zu schulen. Aber welche Unternehmen sind überhaupt betroffen? Wer zählt alles zur Geschäftsleitung? Und wie lässt sich die Schulung in Ihrem Unternehmen umsetzen? Gerne unterstützen wir Sie dabei, diese Fragen zu beantworten. 

Unser Angebot für Sie


  • 1

    Ersteinschätzung, ob Ihr Unternehmen unter den NIS-2-Anwendungsbereich fällt

  • 2

    Identifikation der betroffenen Mitglieder der Geschäftsleitung

  • 3

    Vorbereitung einer praxisorientierten Schulung

  • 4

    Durchführung der Schulung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt 

  • 5

    Klärung individueller Fragen der Geschäftsleitung

Unsere Preisgestaltung

Unsere Preise sind Pauschalpreise und richten sich nach der Anzahl der Mitarbeitenden im Unternehmen: