Weitere Senkung der Mehrwertsteuersätze bis zum 30. Juni 2025
Am 30. November 2024 verabschiedete die Nationalversammlung auf der 8. Sitzung der XV. Nationalversammlung eine Resolution. Die Resolution verlängert die Senkung der Mehrwertsteuer (MwSt.) um 2 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen und setzt damit die seit Februar 2022 umgesetzte Politik zur Unterstützung der sozioökonomischen Erholung und Entwicklung vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2025 fort.
Am 3. Dezember 2024 veröffentlichte das Finanzministerium das Dokument 13145/BTC-CST über den Entwurf eines Erlasses über die 2-prozentige Mehrwertsteuersenkung für die ersten sechs Monate des Jahres 2025 („Entwurf eines Erlasses“), in dem um Rückmeldungen zum Entwurf des Erlasses im Anschluss an die Resolution gebeten wurde.
Der Verordnungsentwurf folgt der gleichen Politik der Mehrwertsteuersenkung, die seit dem 1. Juli 2024 gemäß der Verordnung 72/2024/ND-CP angewendet wird. Die wichtigsten Punkte sind folgende:
Für eine Mehrwertsteuersenkung im Jahr 2025 in Frage kommende Subjekte
Gemäß Artikel 1, Klausel 1 des Verordnungsentwurfs wird die Mehrwertsteuer für Waren und Dienstleistungen gesenkt, die derzeit einem Steuersatz von 10 % unterliegen, mit Ausnahme von:
- Telekommunikation, Finanzwesen, Bankwesen, Wertpapiere, Versicherungen, Immobilien, Metalle und Metallfertigteile, Bergbauprodukte (ausgenommen Kohlebergbau), Koks, raffiniertes Erdöl, chemische Produkte
- Waren und Dienstleistungen, die einer besonderen Verbrauchssteuer unterliegen
- Informationstechnologie gemäß Definition in den IT-Gesetzen
Waren und Dienstleistungen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind oder dem Mehrwertsteuersatz von 5 % unterliegen, kommen nicht für den ermäßigten Satz in Frage.
Mehrwertsteuersenkungssätze
- Steuerpflichtige, die die Mehrwertsteuer nach der Gutschriftmethode abrechnen: 2 % Mehrwertsteuerermäßigung auf qualifizierte Waren und Dienstleistungen.
- Steuerpflichtige, die die Mehrwertsteuer nach der fiktiven Methode abrechnen: 20 % Ermäßigung auf den anwendbaren Mehrwertsteuerbetrag bei der Rechnungsstellung für qualifizierte Waren und Dienstleistungen.
Geltungszeitraum
01. Januar 2025 bis 30. Juni 2025.