Das BVerwG stellt klar: Für die Rechtmäßigkeitsprüfung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung kommt es auf den Genehmigungszeitpunkt an. Nachträglich eingetretene fachwissenschaftliche Erkenntnisse sind nur zu berücksichtigen, wenn sie sich zugunsten des Anlagenbetreibers auswirken.
Mit dem am 29. Dezember 2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften will der Gesetzgeber die Weichen für eine klimafreundliche und zugleich krisensichere Umgestaltung der Stromversorgung stellen.
Vor dem Hintergrund des im Februar 2022 begonnenen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine hat sich die energie- und sicherheitspolitische Bewertung der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen unvorhergesehen kurzfristig und fundamental geändert.

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