Pressemitteilungen Friederike Meier


19 Dezember 2025

Der Bundesgerichtshof stärkt die Praxis der Wirtschaftsauskunfteien: In ihrem Urteil haben die Karlsruher Richter entschieden, dass die Daten zu bereits erledigten Zahlungsstörungen nicht sofort gelöscht werden müssen (Urt. v. 18.12.2025, Az. I ZR 97/25).