GvW Veranstaltung
CBAM – Umgang mit fehlenden Emissionswerten
Die EU-Kommission hat bekräftigt, dass für CBAM-Berichte ab Oktober 2024 tatsächliche Emissionen gemäß Art. 4 der CBAM-Durchführungsverordnung 2023/1773 gemeldet werden müssen. Importeure stehen vor der Herausforderung, tatsächliche Emissionsdaten zu erheben oder jedenfalls zumutbare Bemühungen zur Datenbeschaffung nachzuweisen.
In diesem Webianr fokussiert sich Dr. Hartmut Henninger vorallem auf die aktuellen Herausforderungen und Entwicklungen, die für CBAM-meldepflichtige Unternehmen besonders relevant sind. Ein zentrales Thema ist der korrekte Umgang mit fehlenden Emissionsdaten sowie die Vermeidung von Haftung und Sanktionen. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Absicherung entlang der Lieferkette sein. Sie erhalten Einblicke, wie durch eine sorgfältige Dokumentation und Kommunikation mit Lieferanten die Transparenz und Compliance verbessert werden können.
Programm:
- Aktuelle Entwicklungen
- Umgang mit fehlenden Daten
- Vermeidung von Haftung und Sanktionen
- Absicherung entlang der Lieferkette
- Plausibilisierung von Daten
Die Teilnahme an dem Webinar der IHK Erfurt ist kostenlos.
Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.