GvW Veranstaltung
CO2-Grenzausgleichssystem CBAM
Für alle Importeure von besonders emissionsstarken Warengruppen gilt ab dem 1.10.2023 das neue CO2-Grenzausgleichssystem CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism). Betroffene Warengruppen sind:
- Zement
- Strom
- Düngemittel und ähnliche Chemikalien
- Eisen und Stahl, u. a. Rohre, Sammelbehälter sowie Konstruktionsteile wie Brückenelemente, Pfeiler, Dächer, etc.
- Aluminium
Weitere Güter sollen in den nächsten Jahren folgen.
Ziel ist es, in diesen Branchen Wettbewerbsnachteile durch EU-weit steigende CO2-Preise gegenüber Konkurrenten außerhalb der Europäischen Union zu vermeiden, sowie die Abwanderung CO2-intensiver Produktion in andere Länder zu vermeiden. Bereits ab Oktober 2023 sind die betroffenen Unternehmen verpflichtet, quartalweise Berichte an die zuständige Behörde abzugeben. Ab 2026 müssen die Importeure CBAM-Zertifikate erwerben.
GvW-Experte Lars Hillmann gibt Ihnen einen Überblick über die Grundlagen sowie die konkreten Meldepflichten und Handlungsbedarfe.
Weitere Informationen sowie das vollständige Programm zum Online-Seminar des Verlag Dashöfer finden Sie hier.