GvW Veranstaltung
Das neue CO-2-Grenzausgleichssytem für Einfuhren CO2 intensiver Waren (CBAM)
Ab dem 1. Oktober 2023 beginnt die Einführungsphase für die neuen CO-2-Abgaben bei der Einfuhr von bestimmten Waren der Kategorien Aluminium, Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Die neue CBAM-Verordnung sieht vor, dass für alle Einfuhren dieser Waren komplexe Meldungen zu den eingebetteten Treibhausgasemissionen gemacht werden müssen. Diese Pflicht wird jedes Unternehmen treffen, das diese Waren einführt.
Importiert beispielsweise ein Großhändler am 4. Oktober 2023 eine Lieferung Aluminiumfolie aus der Türkei für den Gastro-Bedarf, ist hierfür im Januar 2024 eine CBAM-Meldung abzugeben. In dieser sind unter anderem die Herstellungsanlage der Aluminiumfolie und die eingebetteten grauen Emissionen anzugeben. Auch können Ausrüster für Schiffsanlagen betroffen sein, wenn für Wartungsarbeiten gelistete Stahlteile importiert werden. Besonderheiten gelten dabei für das Verfahren der aktiven Veredelung.
Ab 2026 können die erfassten Waren nur noch von „zugelassenen CBAM-Anmeldern“ eingeführt werden. Für jede Tonne eingebetteter CO-2-Äquivalente sind dann CBAM-Zertifikate zu erwerben. Deren Preis wird sich am Europäischen Emissionshandelssystem orientieren.
Die Wirtschaftsvereinigung Groß- und Außenhandel Hamburg (WGA) veranstaltet gemeinsam mit der Kanzlei GvW Graf von Westphalen ein Seminar, in dem das CO-2-Grenzausgleichssystem und die daraus kurzfristig folgenden Handlungsbedarfe vorgestellt werden.
Vorträge:
Dr. Hartmut Henninger: "Funktionsweise des CO-2-Grenzausgleichssystems"
Lars Hillmann: "Inhalt und Umfang der Meldepflichten ab 1. Oktober 2023"
Beteiligt
GvW Graf von Westphalen
Poststr. 9 - Alte Post
20354 Hamburg