GvW Veranstaltung
GvW Afterwork - Die Einführung des Honorar-Anlageberaters und des Honorar-Finanzanlageberaters
Am 1. August 2014 ist das „Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente“ oder „Honoraranlageberatungsgesetz“ in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird erstmals der Bereich der Honorarberatung sowohl für Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes als auch für Berater und Vermittler nach der Gewerbeordnung vom Gesetzgeber reguliert.
Im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe „GvW Afterwork“, geben Dr. Patrick Wolff und Johan van der Veer Einblicke in die Neuregelungen und erörtern mit den Teilnehmern unter anderem folgende Fragen:
- Für wen gelten die Neuregelungen im Wertpapierhandelsgesetzbuch bzw. in der Gewerbeordnung?
- Unzulässigkeit der Abschlussvermittlung durch Finanzanlagenvermittler nach § 34f und § 34h GewO.
- Welche Folgen hat der gesetzliche Schutz des Begriffs „Honorar-Anlageberatung“ und „Honorar-Anlageberater“ auf die sonstige Honorarberatung?
- Welche organisatorischen und inhaltlichen Anforderungen muss eine Honoraranlageberatung künftig erfüllen? Welche Anforderungen gelten etwa für den „Marktüberblick“ als Beratungsgrundlage?
- Welche Möglichkeiten lassen die neuen gesetzlichen Vorgaben für die Vertragsgestaltung mit dem Kunden? Welche Vergütungsvereinbarungen sind zulässig und wie sind Zuwendungen zu behandeln?
Wir würden uns freuen Sie begrüßen zu dürfen. Die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der rechten Spalte auf dieser Seite.
GvW Graf von Westphalen Düsseldorf
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