GvW Veranstaltung
Neue Rahmenbedingungen für den E-Commerce ab 1. Juli 2021
Das Mehrwertsteuer-Paket für den elektronischen Handel soll den grenzüberschreitenden E-Commerce vereinfachen und dadurch den Mehrwertsteuer-Betrug bekämpfen. Zudem können hierdurch faire Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmer gesichert werden.
Zum 1. Juli 2021 wird die zweite Stufe des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets umgesetzt und damit die Rahmenbedingungen des E-Commerce für Händler und Betreiber elektronischer Schnittstellen grundlegend geändert.
Das Mehrwertsteuer-Paket umfasst u.a. folgende Änderungen:
- Versandhandelsregelung: 3c UStG verlagert den Ort der Lieferung eines innergemeinschaftlichen Fernverkaufs in das Bestimmungsland.
- Schnittstellenbetreiber: Nach § 3 Abs. 3a UStG werden die Betreiber in bestimmten Fällen in fiktive Lieferketten einbezogen und werden zur Schuldnerin der Umsatzsteuer.
- Einfuhr: Die 22 Euro-Freigrenze wird abgeschafft; dafür wurde ein neuer Befreiungstatbestand geschaffen.
- Besteuerungsverfahren: Das Verfahren Mini-One-Stop-Shop wird erheblich ausgeweitet und mit den übrigen Änderungen verknüpft.
In diesem Webinar der Hamburger Zollakademie wird Dr. Hartmut Henninger die Änderungen unter Bezugnahme auf die derzeitige Regelung vorstellen.
Weitere Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. Das Webinar beginnt am 25.06. um 10.30 Uhr.