Unternehmen, die bestimmte Waren in Länder außerhalb der EU verkaufen, müssen den Wiederverkauf nach Russland und Belarus vertraglich untersagen.
Dies gilt teilweise auch für die Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum.
- Doch für welche Waren und für welche Länder ist eine Klausel Pflicht?
- Wie ist ein Wiederverkaufsverbot zu formulieren und reicht eine Aufnahme in die AGBs?
- Die ist die Einhaltung der Klauseln zu kontrollieren und welche Konsequenzen drohen bei Vertragsverletzung?
- Können No-Russia- und No-Belarus-Klauseln identisch formuliert werden?
Diese und weitere Fragen werden anhand zahlreicher Praxisfälle beantwortet.
Zudem gibt die Referentin wertvolle Hinweise, wie Unternehmen ihre Verträge angesichts dieser Klauseln und der aktuellen EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus optimal gestalten können.
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