GvW Veranstaltung

30 Oktober 2024
10:00 - 11:30
online

Sanktionsum­gehungen: No-Russia-Clause und No-Belarus-Clause

Im 14. Sanktionspaket ergänzte die Europäische Union die No-Russia-Clause um weitere Aspekte. Die Erweiterung beinhaltet die Lizenzvergabe und die Weitergabe geistiges Eigentums sowie weitere Warengruppen in Anhang XL. EU-Exporteure müssen bei Verkauf, Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr bestimmter gelisteter Güter und Technologien in ein Drittland die Ausfuhr nach Russland und Wiederausfuhr zur Verwendung nach Russland vertraglich untersagen.

Zudem wurden Ende Juni neue Sanktionen gegen Belarus erlassen, unter anderem wurde die No-Belarus-Clause eingeführt.

Tanja Galander erläutert, für welche Warengruppen die No-Russia-Clause und No-Belaurs-Clause gelten, welche Zielländer betroffen sind, welche Fristen gelten und welche Abhilfemaßnahmen getroffen werden müssen und wie die Musterklausel genutzt werden kann. Sie erfahren zudem, wie Sie die No-Russia-Clause konkret in der Geschäftspraxis umsetzen und in Ihre Geschäftsverträge einbauen können. 

Weitere Informationen zum Webinar der IHK Rhein-Neckar finden Sie hier.