Kurzübersicht zum Chinesischen Exportkontroll- und Sanktionsrecht
Das chinesische Exportkontroll- und Sanktionsrecht hat sich in den letzten Jahren zu einem zunehmend dynamischen und komplexen Rechtsgebiet entwickelt, das für international tätige Unternehmen von erheblicher Relevanz ist.
Die rechtlichen Grundlagen des Exportkontrollrechts bilden insbesondere
- das chinesische Exportkontrollgesetz, das am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, sowie die
- Verordnung über die Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern, welche seit dem 1. Dezember 2024 gilt.
Auf Basis dieser rechtlichen Grundlagen hat das chinesische Handelsministerium in einer viel beachteten „Mitteilung Nr. 46 (2024)“sogar (Re-)Exportverbote im US-amerikanischen Kontext verhängt. Darüber hinaus sind im Rahmen des Handelsstreits zwischen China und den USA seit Beginn des Jahres 2025 eine Reihe von Erweiterungen der exportkontrollierten Güter im Bereich der seltenen Erden und kritischen Rohstoffen zu beobachten, die insbesondere Fragen zum Umgang mit Downstream-Produkten aufwerfen.
Für Unternehmen ist eine kontinuierliche Beobachtung der jüngsten Entwicklungen im Exportkontrollrecht daher unerlässlich, um Compliance-Risiken und Lieferketten zu managen.
Umfassendes sanktionsrechtliches Instrumentarium der chinesischen Regierung
- Dieses fußt zunächst auf den seit dem 19. September 2020 geltenden Provisions on the Unreliable Entity List, über die das Handelsministerium ausländische Marktteilnehmer mit Handelsbeschränkungen belegen kann, die u.a. Chinas Sicherheit und Entwicklungsinteressen beeinträchtigen.
- Seit dem 9. Januar 2021 gelten die Rules on Counteracting Unjustified Extra-territorial Application of Foreign Legislation. Ziel ist es, chinesische Unternehmen und Staatsangehörige vor der extraterritorialen Wirkung ausländischer Gesetze zu schützen, die von der chinesischen Regierung als unzulässig eingestuft werden. Die Vorschriften untersagen die Befolgung solcher Gesetze – eine praktische Anwendung ist bislang jedoch nicht bekannt.
- Sodann wurde unter dem Anti-Foreign Sanctions Law (AFSL) vom 10. Juni 2021 die List of Targets for Countermeasures („Anti-Sanctions List“) geschaffen, auf der Unternehmen, Organisationen und gegebenenfalls Einzelpersonen aufgeführt werden, gegen die spezifische wirtschafts- oder handelsrechtliche Beschränkungen oder Verbote verhängt werden.
- Schließlich führt das Handelsministerium auf Basis des Exportkontrollgesetzes auch die „ECL-Blacklist“, die Exporte von Dual-Use Gütern an gelistete Unternehmen unterbinden oder einschränken soll.
Zusammengenommen bilden die Unreliable Entity List, die Anti-Sanctions List und die ECL‑Blacklist Kernelemente des derzeitigen chinesischen Sanktions‑ und Exportkontroll‑Arsenals, auf das internationale Unternehmen ihre Compliance‑Strategien ausrichten müssen.
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