Wer in Deutschland ein Versicherungsunternehmen gründen und Versicherungsgeschäfte betreiben möchte, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Versicherungsaufsichtsbehörde. Für die meisten Versicherungsunternehmen ist die BaFin zuständig. Das Zulassungsverfahren nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) stellt hohe Anforderungen an die Planung
des Geschäftsmodells, die finanzielle Ausstattung und die Unternehmensorganisation. Neben dem Geschäftsplan prüft die Aufsicht unter anderem die vorgesehenen Versicherungssparten, die Eigenmittelausstattung, die Geschäftsleiter und weitere verantwortliche Personen, bedeutende Beteiligungen sowie Governance und Risikomanagement.
Die Anwältinnen und Anwälte von GvW begleiten BaFin-Erlaubnisverfahren für Versicherungsunternehmen von der ersten aufsichtsrechtlichen Einordnung des Geschäftsmodells bis zur Erteilung der Zulassung. Unsere Rechtsberatung umfasst die Strukturierung des Vorhabens, die Vorbereitung und Prüfung der erforderlichen Antragsunterlagen sowie die Kommunikation mit der BaFin.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte bei BaFin-Erlaubnisverfahren
Prüfung, ob das geplante Geschäftsmodell eine Erlaubnis nach dem VAG erfordert und welche Aufsichtsbehörde zuständig ist
Aufsichtsrechtliche Strukturierung der Gründung und Zulassung von Erst- und Rückversicherungsunternehmen
Beratung zur zulässigen Rechtsform, Hauptverwaltung und gesellschaftsrechtlichen Struktur
Vorbereitung und rechtliche Begleitung des Erlaubnisantrags bei der BaFin
Erstellung und Prüfung des Geschäftsplans und der nach § 9 VAG erforderlichen Unterlagen
Beratung zur Auswahl und Beantragung der erforderlichen Versicherungssparten und zum Umfang der Erlaubnis
Beratung zu den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Geschäftsleiter, Aufsichtsorgane und Inhaber bedeutender Beteiligungen
Beratung zu Eigenmitteln, Mindestkapital- und Solvabilitätskapitalanforderungen sowie zur Finanzplanung
Beratung zur aufsichtsrechtlich erforderlichen Geschäftsorganisation, Governance und zum Risikomanagement
Kommunikation und Abstimmung mit der BaFin während des gesamten Erlaubnis- und Zulassungsverfahrens