BaFin-Erlaubnis für Versicherungsunternehmen

Wer in Deutschland ein Versicherungsunternehmen gründen und Versicherungsgeschäfte betreiben möchte, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Versicherungsaufsichtsbehörde. Für die meisten Versicherungsunternehmen ist die BaFin zuständig. Das Zulassungsverfahren nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) stellt hohe Anforderungen an die Planung


 des Geschäftsmodells, die finanzielle Ausstattung und die Unternehmensorganisation. Neben dem Geschäftsplan prüft die Aufsicht unter anderem die vorgesehenen Versicherungssparten, die Eigenmittelausstattung, die Geschäftsleiter und weitere verantwortliche Personen, bedeutende Beteiligungen sowie Governance und Risikomanagement. 

Die Anwältinnen und Anwälte von GvW begleiten BaFin-Erlaubnisverfahren für Versicherungsunternehmen von der ersten aufsichtsrechtlichen Einordnung des Geschäftsmodells bis zur Erteilung der Zulassung. Unsere Rechtsberatung umfasst die Strukturierung des Vorhabens, die Vorbereitung und Prüfung der erforderlichen Antragsunterlagen sowie die Kommunikation mit der BaFin. 

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte bei BaFin-Erlaubnisverfahren


Prüfung, ob das geplante Geschäftsmodell eine Erlaubnis nach dem VAG erfordert und welche Aufsichtsbehörde zuständig ist


Aufsichtsrechtliche Strukturierung der Gründung und Zulassung von Erst- und Rückversicherungsunternehmen


Beratung zur zulässigen Rechtsform, Hauptverwaltung und gesellschaftsrechtlichen Struktur


Vorbereitung und rechtliche Begleitung des Erlaubnisantrags bei der BaFin


Erstellung und Prüfung des Geschäftsplans und der nach § 9 VAG erforderlichen Unterlagen


Beratung zur Auswahl und Beantragung der erforderlichen Versicherungssparten und zum Umfang der Erlaubnis


Beratung zu den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Geschäftsleiter, Aufsichtsorgane und Inhaber bedeutender Beteiligungen


Beratung zu Eigenmitteln, Mindestkapital- und Solvabilitätskapitalanforderungen sowie zur Finanzplanung


Beratung zur aufsichtsrechtlich erforderlichen Geschäftsorganisation, Governance und zum Risikomanagement


Kommunikation und Abstimmung mit der BaFin während des gesamten Erlaubnis- und Zulassungsverfahrens


 

 

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Häufige Fragen zur BaFin-Erlaubnis für Versicherungsunternehmen

Versicherungsunternehmen mit Sitz in Deutschland benötigen für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs grundsätzlich eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis. Vor einem Antrag ist daher zunächst zu klären, ob das konkrete Geschäftsmodell als erlaubnispflichtiges Versicherungsgeschäft einzuordnen ist und welche Behörde für die Aufsicht zuständig ist. Gerade bei neuen oder atypischen Geschäftsmodellen kann diese rechtliche Einordnung entscheidend für die weitere Strukturierung des Vorhabens sein.

Für die Zulassung als Versicherungsunternehmen müssen umfangreiche finanzielle, personelle und organisatorische Voraussetzungen erfüllt werden. Relevant sind insbesondere der Geschäftsplan, eine ausreichende Eigenmittelausstattung, die Qualifikation und Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen, die Beteiligungsverhältnisse sowie eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation. Die einzelnen Voraussetzungen greifen ineinander und sollten deshalb bereits bei der Konzeption des Versicherungsunternehmens gemeinsam betrachtet werden.

Zentrales Element des Antrags ist der Geschäftsplan nach § 9 VAG. Abhängig vom geplanten Versicherungsgeschäft sind unter anderem Angaben zu Satzung, Versicherungssparten, versicherten Risiken, Rückversicherung, Eigenmitteln und Organisationsfonds erforderlich. Hinzu kommen insbesondere Planrechnungen für die ersten Geschäftsjahre sowie Angaben zur Unternehmensorganisation und zu den verantwortlichen Personen. Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, hängt von der Ausgestaltung des jeweiligen Geschäftsmodells ab.

Bei Erstversicherungsunternehmen wird die Erlaubnis grundsätzlich für bestimmte, in Anlage 1 zum VAG definierte Versicherungssparten erteilt. Der beantragte Umfang der Erlaubnis muss daher zum geplanten Produkt- und Geschäftsmodell passen. Soll das Unternehmen mehrere Versicherungssparten betreiben, sind zudem die aufsichtsrechtlichen Vorgaben für die Kombination unterschiedlicher Sparten zu berücksichtigen.

Dem formellen Antrag sollte eine sorgfältige aufsichtsrechtliche Vorbereitung vorausgehen. Dabei werden Geschäftsmodell, Gesellschaftsstruktur, Finanzierung, Governance und Geschäftsplan auf die regulatorischen Anforderungen ausgerichtet und die erforderlichen Nachweise zusammengestellt. Im Verfahren prüft die BaFin die eingereichten Unterlagen und kann weitere Informationen oder Anpassungen verlangen. Unsere Kanzlei begleitet Unternehmen bei der Vorbereitung des Antrags, in der laufenden Kommunikation mit der BaFin und bei der Bearbeitung aufsichtsrechtlicher Rückfragen bis zur Entscheidung über die Erlaubnis.

Die gesamte Expertise von GvW Graf von Westphalen im Versicherungsaufsichtsrecht