Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen ab dem 28. Juni 2025, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten – insbesondere im digitalen Bereich. Der Anwendungsbereich des BFSG umfasst Produkte und Dienstleistungen. die für Verbraucher in einer zunehmend digitalisierten Welt von erheblicher Bedeutung sind. Ziel des BFSG ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am wirtschaftlichen Leben zu verbessern. 

Besonders betroffen ist unter anderem die E-Commerce-Branche (E-Commerce-Websites und mobile Apps). E-Business ist für Unternehmen in Deutschland und Europa wirtschaftlich von erheblicher Bedeutung und ein Wachstumsfaktor. Fast alle Unternehmen betreiben E-Business und können daher in den Anwendungsbereich des BFSG fallen.

E-Commerce Websites und mobile Apps müssen technisch, funktional und inhaltlich so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit Behinderungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Zugleich müssen die Dienstleister in der Erklärung zur Barrierefreiheit untern anderem angeben, wie sie den sanktionierten Pflichten des BFSG nachkommen. 

Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten umfassend zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen, insbesondere für Unternehmen der E-Commerce-Branche.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Zusammenhang mit der Rechtsberatung zum BFSG umfasst insbesondere

  • Prüfung, ob und in welchem Umfang ein Produkt oder eine Dienstleistung vom BFSG betroffen ist
  • Rechtliche Beratung zur barrierefreien Gestaltung von Websites, Apps und digitalen Diensten
  • Vertragsgestaltung und -anpassung mit IT-Dienstleistern und Plattformbetreibern
  • Erstellung von Erklärungen zur Barrierefreiheit
  • Unterstützung beim Aufbau interner Compliance- und Prüfroutinen
  • Schulung von Mitarbeitenden zu den rechtlichen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit
  • Kommunikation mit Marktüberwachungsbehörden

Pflichtfeld *

Veranstaltungen


06 Mai 2025
online

Ist Ihr Onlineangebot barrierefrei?

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17 Januar 2025
online

Gudrun Hausner und Sebastian Gutzeit stellen die wichtigsten Urteile im eCommerce vor.

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17 Januar 2024
online

Gudrun Hausner stellt die wichtigsten Urteile im eCommerce vor.

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30 Januar 2023
online

Gudrun Hausner und Isabel Raab stellen die wichtigsten Urteile im eCommerce vor.

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