Baustrafrecht

Das Baustrafrecht (inkl. Nebenstrafrecht) und das Recht der Ordnungswidrigkeiten gewinnen im Bau immer mehr an Bedeutung. Den Verantwortlichen der betroffenen Unternehmen drohen hohe Sanktionen. Auch für die Unternehmen selbst kann ein Verfahren existenzbedrohende Auswirkungen haben. Bußgelder in 7-stelliger Höhe sind längst keine Seltenheit mehr. Schon bei geringfügigen Verstößen drohen Vergabesperren.

Die Unternehmen und deren Geschäftsleitungen müssen vorbeugende Maßnahmen treffen und Compliance-Systeme zum Schutz vor Straf- und Bußgeldverfahren einrichten. Wir unterstützen Sie dabei mit ihren langjährigen Erfahrungen im Baustrafrecht.

Schwerpunkt staatsanwaltlicher Ermittlungen im Baugewerbe sind neben den Delikten der sog. Baugefährdung, den Umweltdelikten und den Arbeitnehmerüberlassungs- sowie Schwarzarbeitsdelikten (siehe dazu Bauarbeitsrecht) häufig die Korruptionsvorschriften des Strafgesetzbuchs. Dabei geht es vor allem um die Abgrenzung von zulässigem Marketing und strafbarer Bestechung. Zunehmende Brisanz weisen die Abgabendelikte auf. Diese implizieren immer auch Beitrags- und haftungsrechtliche Fragen (siehe Bauabgabenrecht).

Unter welchen Voraussetzungen droht ein Einschreiten der Ermittlungsbehörden? Wie können Risiken bereits im Vorfeld vermieden werden? Welche Strategien empfehlen sich zum Schutz der Unternehmen und der zu Unrecht beschuldigten Mitarbeitenden? Wie ist gegen Mitarbeitende vorzugehen, die sich nach den (bisherigen) Erkenntnissen strafbar gemacht haben? Wie ist ggf. eine „Schadensbegrenzung“ möglich? Das sind Kerngebiete unseres anwaltlichen Dienstleistungsangebots.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:


Planung und Einrichtung von Compliance-Systemen unter Berücksichtigung bauspezifischer Besonderheiten zur Vermeidung von straf-/bußgeldrechtlicher Verantwortung und Haftung (z.B. bei kartellrechtlichen oder bauabgabenrechtlichen Verstößen)


Unterstützung bei internen Aufklärungen


Planung und Durchführung von internen Untersuchungen im Rahmen von Ermittlungsmaßnahmen durch die Zollbehörden, die Steuerfahndung sowie durch die Staatsanwaltschaften


Frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Ermittlungsbehörden zur Kooperation


Verteidigung des Unternehmens, des verantwortlichen Mitarbeitenden, des Vorstandes, der Geschäftsführung oder des (leitenden) Mitarbeitenden zur Abwehr von unberechtigten Vorwürfen


Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen für das Unternehmen gegen verantwortliche Mitarbeitende oder Drittunternehmen


Abwehr von Folgesanktionen wie Vergabesperren, Gewerbeuntersagung, etc.


Unterstützung bei der Präqualifikation des Unternehmens


Schulungen der Mitarbeitenden über die maßgeblichen Vorschriften


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