Die Binnenschifffahrt spielt eine zentrale Rolle für den Transport von Bulk-Gütern, aber auch zunehmend für Containerverkehre. Die Binnenschifffahrt wurde jedoch insbesondere in den letzten Jahren dadurch beeinträchtigt, dass Transporte ausfielen oder erheblich verspätet waren, etwa weil die Flüsse nicht ausreichend Wasser führten. Hinzu kamen Unfälle an Schleusen und vergleichbare Vorfälle, die die Schifffahrt über mehrere Tage unterbrechen können. Niedrigwasser, Schleusenstörungen und Umschlagsrisiken erfordern daher eine vorausschauende vertragliche Gestaltung von Fracht- und Transportverträgen sowie eine klare Regelung von Haftungs- und Kostenrisiken. Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten zu sämtlichen Fragen des nationalen und internationalen Binnenschifffahrtsrechts und Transportrechts, einschließlich des Budapester Übereinkommens über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI).
Eine Besonderheit stellt in diesem Zusammenhang der Hafenumschlag dar, der bedingt durch die Abwicklung sowohl aufwendiger als auch schadensanfälliger ist und deshalb bei der Rechtsberatung im Binnenschifffahrtsrecht stets besonderer Berücksichtigung bedarf. Unsere Kanzlei berät insbesondere zur Vertragsgestaltung, zu Haftungsfragen und zur Regulierung von Transportschäden im Zusammenhang mit Binnenschifffahrt, Hafenumschlag und multimodalen Transportketten.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Binnenschifffahrtsrecht
Gestaltung und Prüfung von Binnenschifffahrts- und Transportverträgen
Beratung zu Haftungsfragen nach nationalem Recht und CMNI
Unterstützung bei Havarien, Schäden und Verlustfällen
Vertretung gegenüber Vertragspartnern und Versicherern
Beratung zur Ladungssicherung und Transportorganisation
Unterstützung bei Regressansprüchen entlang der Lieferkette
Prüfung und Gestaltung von AGB und Beförderungsbedingungen
Beratung zu behördlichen Vorschriften und Genehmigungen
Prozessführung und außergerichtliche Streitbeilegung
Beratung zu Schnittstellen mit See- und Transportrecht