BSI-Gesetz

Die Bedeutung des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) hat mit der wachsenden Bedrohungslage im Bereich der Cybersicherheit stark zugenommen. Besonders für Unternehmen, die kritische Infrastrukturen betreiben oder digitale Dienstleistungen anbieten, schafft das BSIG verbindliche Anforderungen an IT-Sicherheit, Meldepflichten und Präventionsmaßnahmen. Das Gesetz bildet den zentralen Rechtsrahmen für IT-Sicherheitsanforderungen in Deutschland und wurde zuletzt durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 erheblich verschärft. Eine rechtssichere Umsetzung der BSIG-Vorgaben ist damit nicht nur Compliance-Frage, sondern unternehmerische Notwendigkeit – verbunden mit erheblichen Risiken bei Verstößen.

Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte unterstützen Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und KRITIS-Betreiber bei der Umsetzung des BSIG. Wir verbinden tiefes technisches Verständnis mit langjähriger regulatorischer Expertise im IT- und Sicherheitsrecht. Unsere Beratung ist praxisnah, strategisch und auf Ihre spezifische Infrastruktur zugeschnitten. Ob bei Audits, bei der Einführung von ISMS oder im Umgang mit dem BSI – wir stehen Ihnen als Partner auf Augenhöhe zur Seite.

Tätigkeitsschwerpunkte unserer BSIG-Beratung


Einordnung von Unternehmen und Anlagen in den Anwendungsbereich des BSIG (KRITIS, Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse)


Unterstützung bei der Einrichtung und Dokumentation von Informationssicherheitsmanagementsystemen (ISMS)


Beratung zur Umsetzung der Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen gegenüber dem BSI


Prüfung und Gestaltung von Sicherheitskonzepten und Notfallplänen


Vorbereitung und Begleitung von BSI-Prüfungen und Zertifizierungsverfahren


Vertragsprüfung hinsichtlich Sicherheitsanforderungen bei Dienstleistern (Supply Chain Security)


Beratung zur Umsetzung des IT-Sicherheitskatalogs (insb. in der Energie- und Telekommunikationsbranche)


Vertretung in Verfahren mit dem BSI und anderen Aufsichtsbehörden


Durchführung von Inhouse-Schulungen zur BSIG-Compliance


Schnittstellenberatung zu Datenschutz, Telekommunikations- und Haftungsrecht


 

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