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CSRD & ESRS
Unternehmen und die Öffentliche Hand stehen vor den Herausforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den diese operationalisierenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die nichtfinanzielle Berichterstattung wird zukünftig – auch in den rechtlichen Konsequenzen – die gleiche Bedeutung haben wie die finanzielle Berichterstattung. Die CSRD bildet gewissermaßen eine Klammer um die regulatorischen und gesellschaftlichen Anforderungen auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit, also ESG-bezogen. Sie ist von einer hohen Komplexität, inhaltlichen Tiefe und Interdisziplinarität geprägt, der wir in unserer Beratung auch im Wege von Kooperationen Rechnung tragen.
Unsere Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie umfassend bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem Nachhaltigkeitsreporting. Bedingt durch mehr und mehr regulatorische Vorgaben übergreifender Art helfen unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Ihnen zudem, die Governance in Ihrer Organisation zukunftsbezogen auszurichten, um all den neuen Anforderungen angemessen Rechnung tragen zu können.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Umsetzung der Anforderungen der CSRD/ESRS bzw. des CSRD-Umsetzungsgesetzes
Umsetzung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
Unterstützung bei der Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie
Unterstützung bei der Stakeholderanalyse und -befragung
Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung
Neuaufstellung oder Optimierung der Governance
Unterstützung bei der Einführung einer Toollösung
Durchführung von Workshops
Projektmanagement