Eisenbahnrecht

Das Eisenbahnrecht ist ein hochreguliertes Rechtsgebiet, das sowohl nationale Vorschriften als auch umfangreiche europäische Vorgaben umfasst. Eisenbahnverkehrsunternehmen, Infrastrukturbetreiber, Hersteller und öffentliche Auftraggeber sehen sich mit einer Vielzahl rechtlicher Anforderungen konfrontiert – von der Zulassung von Fahrzeugen über Sicherheitsvorgaben bis hin zu Fragen des Netzzugangs und der Trassenvergabe. Insbesondere durch europäische Liberalisierungsmaßnahmen und technische Harmonisierung (z. B. im Rahmen des „4. Eisenbahnpakets“) haben sich die regulatorischen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt.

Unsere Anwältinnen und Anwälte bieten Ihnen fundierte Rechtsberatung im Eisenbahnrecht und begleiten Sie zuverlässig durch dieses komplexe Umfeld. Als erfahrene Kanzlei unterstützen wir Sie sowohl bei regulatorischen Fragestellungen als auch bei der Vertragsgestaltung und in streitigen Verfahren. Wir kennen die wirtschaftlichen und technischen Besonderheiten der Branche und entwickeln für Sie maßgeschneiderte Lösungen – effizient, praxisnah und rechtssicher.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Eisenbahnrecht:


Beratung zu Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für Schienenfahrzeuge


Unterstützung bei Fragen der Eisenbahnsicherheit und -aufsicht


Beratung zum Netzzugang und zur Trassenvergabe


Gestaltung und Prüfung von Infrastruktur- und Nutzungsverträgen


Begleitung bei Vergabeverfahren im Schienenverkehr


Beratung zu Entgeltregulierung und Zugangsentgelten


Unterstützung bei der Umsetzung europäischer Vorgaben (z. B. 4. Eisenbahnpaket)


Vertretung gegenüber Aufsichts- und Regulierungsbehörden


Prozessführung bei Streitigkeiten im Eisenbahn- und Transportrecht


Beratung zu Schnittstellen mit Umwelt-, Beihilfe- und Vergaberecht


 

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