Energiesteuer
Vergünstigungen bei der Energiesteuer
Die Energiesteuer zählt zu einem wichtigen Instrument der Bundesverwaltung, um Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu fördern. Das Energiesteuergesetz (EnergieStG), das die europäische Energiesteuerrichtlinie umsetzt und das das Mineralölsteuergesetz abgelöst hat, verpflichtet insbesondere Unternehmen der produzierenden Industrie und Stromerzeugungs- sowie KWK-Anlagen zu erheblichen Steuerpflichten.
Jedoch regeln die Gesetze auch zahlreiche Steuervergünstigungen: Unsere Anwältinnen und Anwälte sind mit den steuerlichen Ausnahmeregelungen vertraut und beraten Sie dabei, inwieweit Sie Energieerzeugnisse steuerbefreit verwenden können, ob ermäßigte Steuersätze gelten oder ob eine Entlastung angezeigt ist. Letzteres führt dazu, dass die bereits entstandene Steuer in voller bzw. anteiliger Höhe erlassen, erstattet oder vergütet wird.
Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Zollrecht und Verbrauchsteuerrecht beraten wir Sie
bei energiesteuerrechtlichen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Herstellung, Lagerung und dem Transport von Waren
im Zusammenhang mit Steuervergünstigungen, Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen und Steuerentlastungen
bei Fragen der energiesteuerrechtlichen Compliance
bei Prüfungen durch das Hauptzollamt
im Zusammenhang mit finanzgerichtlichen Verfahren
Auf Augenhöhe mit den staatlichen Behörden
Auf Grund unserer langjährigen Beratungspraxis in allen Facetten des Zoll- und Außenhandelsrechts stehen wir im regelmäßigen Austausch mit den Zollbehörden. Wir kennen die regionalen Unterschiede in der Auslegung der Steuergesetze und begleiten Sie in der Kommunikation mit den Zollprüfern. Lassen sich Ihre Rechte nicht im Rahmen der Außenprüfungen durchsetzen, verfolgen wir Ihre Ansprüche in Rechtsbehelfs- und Klageverfahren weiter. In diesem Zusammenhang haben wir zahlreiche Leitentscheidungen im Energiesteuerrecht vor nationalen und internationalen Finanzgerichten erstritten.