EU-Maschinenverordnung

Die EU-Maschinenverordnung (EU 2023/1230) hat die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzt und die Anforderungen an die Sicherheit und den Schutz von Maschinen und maschinellen Anlagen weiter verschärft sowie den Anwendungsbereich auf Import- und Handelsunternehmen erweitert. Die Verordnung gilt unmittelbar und ist nach einer Übergangszeit grundsätzlich ab dem 20. Januar 2027 anzuwenden. Unternehmen sind daher gut beraten, rechtzeitig ihre Produkte an die neuen Sicherheitsstandards anzupassen, um potentielle Sanktionen wie Marktverbote oder Rückrufaktionen zu vermeiden.

Neben umfassenden technischen Dokumentationspflichten betreffen die Änderungen vor allem Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen zu Cybersicherheit und Künstlicher Intelligenz, die – wie etwa auch in der KI-Verordnung – jetzt in der Maschinenverordnung geregelt sind. Diese Anforderungen ergänzen zentrale Pflichten wie die Durchführung von Verfahren zur Konformitätsbewertung oder zur CE-Kennzeichnung. Die Maschinenverordnung enthält auch Regelungen dazu, unter welchen Voraussetzungen Konformitätserklärungen sowie Einbau- und Betriebsanleitungen digital ausgestellt werden können.

Die Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei begleiten Sie mit ihrer langjährigen Erfahrung im Produkt- und Maschinenrecht. In enger Zusammenarbeit mit unseren Fachleuten aus den Bereichen Künstliche Intelligenz (verlinkt) und Cybersecurity (verlinkt) unterstützen wir Sie dabei, Ihre vernetzten Maschinen vor Bedrohungen der digitalen Welt zu schützen und eine Compliance mit der Maschinenverordnung herzustellen..

Die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Rechtsberatung zur EU-Maschinenverordnung:


Beratung bei der Anpassung Ihrer Prozesse an die neuen gesetzlichen Anforderungen der Maschinenverordnung


Entwicklung bzw. Überarbeitung der betriebsinternen Product-Compliance


Beratung bei der Durchführung der Konformitätsbewertung


Unterstützung bei der CE-Kennzeichnung und Erstellung der Konformitätserklärung


Beratung zur Reduzierung der Risiken von Cyberangriffen


Beratung zu den Dokumentationspflichten


Kommunikation mit Behörden


Durchführung von Rückrufaktionen


Durchführung von Schulungen und Workshops zu den Anforderungen der EU-Maschinenverordnung


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