EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Unternehmen sind verpflichtet, gewisse Sicherheitsstandards für ihre Produkte einzuhalten, bevor sie in den Verkehr gebracht werden. Die neue EU Produktsicherheitsverordnung (GPSR - Verordnung [EU] 2023/988), die ab dem 13. Dezember 2024 gilt, hat diese gesetzlichen Anforderungen noch einmal erweitert. Bei der Entwicklung, Herstellung und Überwachung gelten ebenso strengere Standards wie bei der Dokumentation und der Rückverfolgbarkeit der Produkte. Zudem zielt die GPSR auf eine engere Zusammenarbeit der Unternehmen mit den zuständigen Behörden ab, um die Risiken unsicherer Produkte frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
Die Anwältinnen und Anwälte unserer Kanzlei beraten Sie dabei, die neuen gesetzlichen Vorschriften in Ihre Unternehmensprozesse zu integrieren. Von der Produktentwicklung bis zu einem etwaigen Rückruf der Produkte – wir optimieren Ihr Compliance-System, um Sanktionen wie Bußgelder oder materielle und immaterielle Schäden abzuwehren. Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Beratung und Vertretung von Unternehmen im Bereich Produkthaftung und von unserer technischen wie auch regulatorischen Kenntnis im Recht der Produktsicherheit.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte in der Rechtsberatung zur Produktsicherheitsverordnung
Unterstützung bei der Markteinführung von neuen Produkten im Einklang mit der EU-Produktsicherheitsverordnung
Beratung zu der Implementierung von Sicherheitsstandards nach der GPSR
Aufbau bzw. Optimierung des Compliance-Systems zur Minimierung der Risiken
Unterstützung bei den Dokumentationspflichten im gesamten Produktkreislauf
Begleitung von Rückrufaktionen
Kommunikation mit Behörden
Durchführung von Schulungen und Workshops