EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Unternehmen sind verpflichtet, gewisse Sicherheitsstandards für ihre Produkte einzuhalten, bevor sie in den Verkehr gebracht werden. Die neue EU Produktsicherheitsverordnung (GPSR - Verordnung [EU] 2023/988), die ab dem 13. Dezember 2024 gilt, hat diese gesetzlichen Anforderungen noch einmal erweitert. Bei der Entwicklung, Herstellung und Überwachung gelten ebenso strengere Standards wie bei der Dokumentation und der Rückverfolgbarkeit der Produkte. Zudem zielt die GPSR auf eine engere Zusammenarbeit der Unternehmen mit den zuständigen Behörden ab, um die Risiken unsicherer Produkte frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.

Die Anwältinnen und Anwälte unserer Kanzlei beraten Sie dabei, die neuen gesetzlichen Vorschriften in Ihre Unternehmensprozesse zu integrieren. Von der Produktentwicklung bis zu einem etwaigen Rückruf der Produkte – wir optimieren Ihr Compliance-System, um Sanktionen wie Bußgelder oder materielle und immaterielle Schäden abzuwehren. Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Beratung und Vertretung von Unternehmen im Bereich Produkthaftung und von unserer technischen wie auch regulatorischen Kenntnis im Recht der Produktsicherheit.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte in der Rechtsberatung zur Produktsicherheitsverordnung


Unterstützung bei der Markteinführung von neuen Produkten im Einklang mit der EU-Produktsicherheitsverordnung


Beratung zu der Implementierung von Sicherheitsstandards nach der GPSR


Aufbau bzw. Optimierung des Compliance-Systems zur Minimierung der Risiken


Unterstützung bei den Dokumentationspflichten im gesamten Produktkreislauf


Begleitung von Rückrufaktionen


Kommunikation mit Behörden


Durchführung von Schulungen und Workshops


 

Pflichtfeld *

Produkthaftung- und sicherheit bei GvW

Erfahren Sie hier mehr über unsere Beratungsleistungen und unser Team im Recht der Produkthaftung und -sicherheit

FAQ

Die neue EU Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ersetzt seit dem 13. Dezember 2024 die bisherige EU Richtlinie (2001/95/EG) und legt strengere Produktsicherheitsanforderungen für Verbraucherwaren fest, einschließlich Risikoanalyse, Marktüberwachung und technischer Dokumentation. 

Geregelt werden nahezu alle Non Food Verbraucherprodukte (neu, gebraucht, repariert oder wiederaufgearbeitet), sofern keine besonderen Produktsicherheitsregeln gelten. Ausgenommen sind z. B. Arzneien, Lebensmittel, Luftfahrzeuge, Beförderungsmittel, Pflanzen, Tiere und Antiquitäten. 

Verantwortlich sind Hersteller, Importeure, Händler, Fulfillment-Dienstleister, EU-Bevollmächtigte und Anbieter von Online Marktplätzen – jeweils mit klar definierten Pflichten. 

Unter anderem müssen diese Dokumente bereitgestellt werden:

  • Technische Unterlagen („Technical file“ oder Digital Product Passport) inklusive Risikoanalyse, Konformitätserklärung, Gebrauchsinformationen, Prüfberichte etc.;
  • Eine EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity) mit Herstellerangaben, Identifikation, Bezug zu Normen, Datum und Unterschrift.
     

Plattformanbieter müssen auf ihren Produktseiten klare Hersteller- oder EU Bevollmächtigteninformationen, Produktidentifikation und Warnhinweise bereitstellen.

Bei Unfallmeldungen oder potenziell gefährlichen Produkten besteht eine Pflicht zur Meldung über das EU Safety Business Gateway. Rückrufe und Abhilfemaßnahmen gehören zu den Pflichten der Wirtschaftsakteure.
 

Bei Verstößen drohen u.a. Marktverbote, Rückrufe, Abmahnungen und finanzielle Sanktionen. Online-Plattformen und Behörden verstärken ihre Kontrolle deutlich.

Wir begleiten Unternehmen insb. bei

  • Bewertung der eigenen Rolle und Pflichten als Wirtschaftsakteur,
  • Erstellung oder Prüfung technischer Dokumentationen,
  • Entwicklung interner Compliance Prozesse,
  • Beratung zu Haftungsrisiken (z. B. durch fehlerhafte Produkte),
  • Strategien zur Vermeidung von Abmahnungen und Sanktionen,
  • Vorbereitung auf Marktüberwachung,
  • Gestaltung sicherer Online Angebote,
  • Begleitung bei Rückrufen oder behördlichen Verfahren.