Das Frachtrecht ist ein eigenständiger Rechtsbegriff, der die rechtlichen Rahmenbedingungen von Transporten und der Güterbeförderung aller Art regelt. Das deutsche Recht unterscheidet zwischen dem Seehandelsrecht, geregelt in den §§ 476 ff. HGB, und dem allgemeinen Frachtrecht der §§ 407 ff. HGB, das umfassend alle übrigen Transportvorgänge, insbesondere auf der Straße, der Schiene und in der Luft, regelt. Das Luftfrachtrecht ist dabei aufgrund des regelmäßig grenzüberschreitenden Charakters der Transporte insbesondere durch das Montrealer Übereinkommen beziehungsweise dessen Vorgängerregelungen geprägt. Vergleichbare internationale Übereinkommen bestehen auch für den Straßengüterverkehr, namentlich die CMR, sowie für den Schienengüterverkehr. Sowohl im Bereich der Bahn als auch auf der Straße bleiben angesichts der Vielzahl der Transportvorgänge zugleich die nationalen Regelungen des Transport- und Frachtrechts maßgeblich.
Das Frachtrecht ist generell dadurch geprägt, dass die Haftung der Frachtführer im Regelfall deutlich beschränkt ist. Umso wichtiger sind eine vorausschauende Gestaltung und Prüfung von Frachtverträgen, die rechtliche Einordnung von Haftungsrisiken und die genaue Prüfung von Ansprüchen bei Transportschäden, Verlust und Lieferverzögerungen. Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten Unternehmen zu sämtlichen Fragen des nationalen und internationalen Frachtrechts, zur Gestaltung von Frachtverträgen entlang nationaler und internationaler Lieferketten sowie zur Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen im Schadensfall.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Frachtrecht:
Gestaltung und Prüfung von Frachtverträgen
Beratung zu Haftung bei Verlust, Beschädigung und Verspätung
Unterstützung bei Transportschäden und Schadensabwicklung
Beratung zu nationalen und internationalen Regelwerken (HGB, CMR)
Prüfung und Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Vertretung in Streitigkeiten zwischen Absendern, Frachtführern und Empfängern
Unterstützung bei Regressforderungen entlang der Lieferkette
Beratung zu Verjährungs- und Haftungsfristen
Prozessführung und außergerichtliche Konfliktlösung
Beratung zu Schnittstellen mit Versicherungsrecht