Frachtrecht – Klare Regeln für Transportverträge und Haftung
Das Frachtrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Absendern, Frachtführern und Empfängern und bildet damit das Rückgrat des nationalen und internationalen Gütertransports. Zentrale Themen sind die Ausgestaltung von Frachtverträgen, Haftungsfragen bei Verlust oder Beschädigung der Ware sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nach HGB und internationalen Übereinkommen wie der CMR. Gerade bei komplexen Transportketten oder grenzüberschreitenden Lieferungen ist eine präzise rechtliche Einordnung entscheidend, um Risiken zu minimieren und wirtschaftliche Schäden zu vermeiden.
Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten Sie umfassend im Frachtrecht und unterstützen Sie dabei, rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu entwickeln. Als spezialisierte Kanzlei kennen wir die typischen Konfliktfelder der Branche und begleiten Sie sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Transportprozesse auf einer verlässlichen rechtlichen Grundlage stehen.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Frachtrecht:
Gestaltung und Prüfung von Frachtverträgen
Beratung zu Haftung bei Verlust, Beschädigung und Verspätung
Unterstützung bei Transportschäden und Schadensabwicklung
Beratung zu nationalen und internationalen Regelwerken (HGB, CMR)
Prüfung und Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Vertretung in Streitigkeiten zwischen Absendern, Frachtführern und Empfängern
Unterstützung bei Regressforderungen entlang der Lieferkette
Beratung zu Verjährungs- und Haftungsfristen
Prozessführung und außergerichtliche Konfliktlösung
Beratung zu Schnittstellen mit Versicherungsrecht

