Greenwashing

Werbung mit Umweltaussagen („green claims“, „green advertising“, „green branding“) ist aus dem Alltag kaum mehr wegzudenken: Kundinnen und Kunden legen zunehmend auf möglichst geringe Umwelteinwirkungen von Waren und Dienstleistungen Wert, produzierende Unternehmen wollen diese Nachfrage durch entsprechende Bewerbung ihres Angebots ansprechen. Die Anforderungen an solche Werbung sind allerdings generell strikt und waren in den letzten Jahren im Detail Gegenstand unterschiedlicher Auffassungen. Zugleich beobachten Verbände ebenso wie Wettbewerber das Marktverhalten werbender Unternehmen, um das sog. „Greenwashing“ abzustellen, also die Werbung mit irreführenden Aussagen, die das werbende Unternehmen und/oder dessen Waren und Dienstleistungen in einem nachhaltigen Licht erscheinen lassen sollen. Werbeaussagen mit Umweltbezug sind daher auch vermehrt Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen geworden.

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unserer Kanzlei bieten spezialisierte Beratung zu Werbung mit „grünen“ Aussagen und sind regelmäßig mit diesbezüglichen streitigen Auseinandersetzungen befasst. Gemeinsam mit unseren Mandantinnen und Mandanten verfolgen wir das Ziel, Werbung und Marken so zu gestalten, dass sie Umweltaussagen möglichst kraftvoll transportieren und gleichzeitig den rechtlichen Rahmen nicht außer Acht lassen. Aus unserer täglichen Beratung sind uns die Nuancen solcher Werbung gut bekannt, so dass streitige Auseinandersetzungen um solche Aussagen möglichst minimiert werden. Dabei begleiten unsere Anwältinnen und Anwälte nicht nur die deutschen Gesetze und die dazugehörige Rechtsprechung, sondern haben stets auch die Vorgaben der Europäischen Union im Blick – Stichwort: Green Claims Directive sowie Empowering Consumers Directive.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte


Beratung zu Werbung mit Umweltaussagen  


Vertretung in Streitfällen, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich (insbesondere im Rahmen einstweiliger Verfügungsverfahren)


Vertretung in Markensachen („green branding“)


Beratung zu Ökolabels (Begründung eigener Standards wie Nutzung etablierter Anbieter)


 

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Veranstaltungen


23 April 2024
Stuttgart

Besprechung aktueller (BGH)-Rechtsprechung zu einem Thema von hoher praktischer Relevanz

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