Der erste Schritt ist die Feststellung des Anforderungsprofils für die gefragte Leistung, abhängig auch davon, ob es um eine langfristige Kooperation oder das kurzfristige Füllen von Lücken geht. Entsprechend müssen Lastenheft und Ausschreibungsunterlagen erstellt werden. Es sind Verhandlungen zu führen, über die Leistungserbringung als solches, aber auch über Vergütungssysteme und Service Level. Wir unterstützen unsere Mandanten in alle diesen Punkten und erstellen Verträge und erforderliche Anlagen.
Unabhängig davon ob Sie Straßentransporte, Luftfracht, Bahnfrachten oder internationale Container- oder RoRo-Transporte benötigen, auch in multimodaler Funktion, können wir Sie nicht nur innerhalb Deutschlands sondern auch europaweit oder in globalen Systemen unterstützend beraten.
Auch wenn die Transportorganisation ganz oder zum Teil an Dritte vergeben werden soll, können wir auch bei diesen Konstellationen beraten und die entsprechenden Verträge erstellen. Das umfasst auch Rückführsysteme für Ladehilfsmittel, Spezialladungsträger genauso wie Europaletten.
Wir verfügen über ein besonderes Branchen Know-how in den Bereichen Automotive, Arzneimittel, Lebensmittel, Elektronik und Textil.
Sollte es trotz gut geschriebener Verträge zu einem Streitfall kommen, vertreten die Anwältinnen und Anwälte unserer Kanzlei sowohl vor Gerichten als auch Schiedsgerichten in deutscher wie in englischer Sprache.