Güterkraftverkehrsrecht

Das Güterkraftverkehrsrecht betrifft Unternehmen, die gewerblichen Straßentransport durchführen, und ist durch eine Vielzahl gesetzlicher Vorgaben geprägt. Neben den Regelungen des GüKG spielen auch europäische Vorschriften eine zentrale Rolle – etwa zu Marktzugang, Kabotage oder Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Unternehmen müssen nicht nur ihre Transportverträge rechtssicher gestalten, sondern auch umfangreiche Genehmigungs-, Dokumentations- und Compliance-Anforderungen erfüllen.

Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten Sie umfassend im Güterkraftverkehrsrecht und unterstützen Sie dabei, regulatorische Anforderungen sicher umzusetzen. Als erfahrene Kanzlei begleiten wir Sie bei der Optimierung Ihrer Geschäftsmodelle ebenso wie bei der Abwehr von Bußgeldern oder der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir bieten Ihnen praxisnahe und wirtschaftlich durchdachte Lösungen für den gesamten Bereich des Straßengüterverkehrs.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Güterkraftverkehrsrecht:


Beratung zu Genehmigungen und Erlaubnissen im Güterkraftverkehr


Unterstützung bei Fragen zu Kabotage und Marktzugang


Gestaltung und Prüfung von Transport- und Frachtverträgen


Beratung zu Haftungsfragen im Straßengüterverkehr


Unterstützung bei Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten


Beratung zu Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten)


Prüfung und Optimierung von Compliance-Strukturen


Vertretung gegenüber Behörden und vor Gerichten


Unterstützung bei Regressforderungen und Streitigkeiten


Beratung zu Schnittstellen mit Maut-, Arbeits- und Transportrecht


 

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