Intralogistik und Hallenautomatisierung

Automatisierte Lager- und Produktionsflächen mit Fördertechnik, Shuttle-Systemen, Regalbediengeräten, FTS und AMR sind heute ein komplexes Zusammenspiel aus Maschinen- und Produktsicherheitsrecht, Vertragsrecht, Arbeitsschutz, Datenrecht und Cybersicherheit. Für Hersteller, Integratoren und Betreiber kommt es darauf an, Verantwortlichkeiten entlang des gesamten Lebenszyklus sauber zu verteilen – von der Umstellung auf die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und der Konformitätsbewertung über die sichere Integration mehrerer Anlagen bis zur Datennutzung vernetzter Maschinen nach dem Data Act und den Cyberanforderungen an Produkte mit digitalen Elementen nach dem CRA. 

Worauf es bei der Rechtsberatung in diesem Umfeld ankommt, ist technisches Verständnis an den Schnittstellen von Hardware, Software und Betrieb. Die Anwältinnen und Anwälte von GvW begleiten Projekte von der Ausschreibung über Vertragsverhandlungen und Inbetriebnahme bis zu Retrofit, Störung, Schadensfall oder Behördenkontakt. Unsere Kanzlei verbindet regulatorische Beratung mit belastbarer Vertragsgestaltung, Haftungssteuerung und streitiger Durchsetzung.

Typische Beratungsschwerpunkte


Prüfung des regulatorischen Rahmens für Fördertechnik, Robotik, FTS/AMR und Lagerautomationssysteme


Beratung zur Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und technischen Dokumentation


Gestaltung und Verhandlung von Liefer-, Integrations-, Generalunternehmer- und Serviceverträgen


Rechtliche Zuordnung von Schnittstellen- und Systemverantwortung zwischen mehreren Projektbeteiligten


Begleitung von Abnahme, Leistungsbeschreibung und Gewährleistungsmanagement


Beratung zu Software, WMS/WCS, Fernwartung und Update-Verantwortung


Prüfung von Datenzugangs- und Datennutzungsrechten in vernetzten Anlagen


Unterstützung bei Rückrufen, Sicherheitsmängeln, Behördenanfragen und Schadensfällen


Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Projektverzug, Leistungsstörung und Anlagenausfall 


 

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