Lagerrecht entscheidet in der Praxis oft darüber, ob ein Logistikprojekt wirtschaftlich tragfähig bleibt. Sobald Lagerung mit Wareneingang, Bestandsführung, Kommissionierung, Etikettierung, Retouren oder Umschlag verbunden ist, müssen Leistungsbild, Obhutsumfang, Versicherung, Pfandrechte, Herausgabe und Dokumentation sauber geregelt werden. Das HGB setzt dafür wichtige Leitplanken, etwa zu gefährlichen Gütern, zur Einlagerung bei Dritten, zum Pfandrecht des Lagerhalters und zum Lagerschein einschließlich elektronischem Lagerschein; parallel prägen die ADSp 2017 viele Lager- und logistiknahe Vertragsmodelle.
Gerade hier kommt es auf Rechtsberatung an, die Lagerprozesse versteht und Vertragsrecht nicht isoliert betrachtet. Die Anwältinnen und Anwälte unserer Kanzlei begleiten Ausschreibungen logistischer Projekte, entwerfen einzelvertragliche Regelungen, Rahmenverträge und AGB und beraten im Logistikrecht bei der Strukturierung rechtssicherer Prozesse ebenso wie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Typische Tätigkeitsschwerpunkte
Gestaltung und Prüfung von Lagerverträgen, Rahmenverträgen und Lager-AGB
Regelung von Leistungsbildern, KPI- und SLA-Strukturen im Lagerbetrieb
Haftungsmanagement bei Verlust, Beschädigung, Fehlbestand und Falschkommissionierung
Vertragsgestaltung zu Inventurdifferenzen, Schnittstellen und Beweisführung
Beratung zu Versicherungslösungen und Regress entlang der Lieferkette
Rechtliche Begleitung von Outsourcing und Fremdvergabemodellen
Prüfung von Herausgabe, Zurückbehaltung und Pfandrechtssituationen
Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen in streitigen Verfahren