Lagerrecht – Verträge, Haftung und Risikosteuerung
Lagerrecht entscheidet in der Praxis oft darüber, ob ein Logistikprojekt wirtschaftlich tragfähig bleibt. Sobald Lagerung mit Wareneingang, Bestandsführung, Kommissionierung, Etikettierung, Retouren oder Umschlag verbunden ist, müssen Leistungsbild, Obhutsumfang, Versicherung, Pfandrechte, Herausgabe und Dokumentation sauber geregelt werden. Das HGB setzt dafür wichtige Leitplanken, etwa zu gefährlichen Gütern, zur Einlagerung bei Dritten, zum Pfandrecht des Lagerhalters und zum Lagerschein einschließlich elektronischem Lagerschein; parallel prägen die ADSp 2017 viele Lager- und logistiknahe Vertragsmodelle.
Gerade hier kommt es auf Rechtsberatung an, die Lagerprozesse versteht und Vertragsrecht nicht isoliert betrachtet. Die Anwältinnen und Anwälte unserer Kanzlei begleiten Ausschreibungen logistischer Projekte, entwerfen einzelvertragliche Regelungen, Rahmenverträge und AGB und beraten im Logistikrecht bei der Strukturierung rechtssicherer Prozesse ebenso wie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Typische Tätigkeitsschwerpunkte
- Gestaltung und Prüfung von Lagerverträgen, Rahmenverträgen und Lager-AGB
- Regelung von Leistungsbildern, KPI- und SLA-Strukturen im Lagerbetrieb
- Haftungsmanagement bei Verlust, Beschädigung, Fehlbestand und Falschkommissionierung
- Vertragsgestaltung zu Inventurdifferenzen, Schnittstellen und Beweisführung
- Beratung zu Versicherungslösungen und Regress entlang der Lieferkette
- Rechtliche Begleitung von Outsourcing und Fremdvergabemodellen
- Prüfung von Herausgabe, Zurückbehaltung und Pfandrechtssituationen
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen in streitigen Verfahren

