Luftfrachtrecht

Auch wenn das Luftfrachtrecht grundsätzlich vom deutschen HGB erfasst wird, wird es aufgrund des regelmäßig grenzüberschreitenden Charakters von Lufttransporten maßgeblich durch das internationale Montrealer Übereinkommen bestimmt. In einigen wenigen Ländern gilt noch das Warschauer Abkommen, das in der Praxis jedoch nahezu keine Rolle mehr spielt. Der Bereich der Luftfracht ist durch die hohe Geschwindigkeit der Transporte und komplexe Sicherheitsanforderungen geprägt. Das Luftfrachtrecht ist durch eine hohe Regelungsdichte gekennzeichnet und stellt besondere Anforderungen an Luftfrachtführer, Spediteure, Versender und Empfänger, insbesondere bei Haftung, Verlust, Beschädigung und Verspätung von Luftfrachtsendungen.

Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten Unternehmen zu sämtlichen Fragen des nationalen und internationalen Luftfrachtrechts und Transportrechts. Im Mittelpunkt der Rechtsberatung stehen die Gestaltung und Prüfung von Luftfrachtverträgen und Logistikvereinbarungen, Haftungsfragen nach dem Montrealer Übereinkommen sowie die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bei Transportschäden, Verlust und Verspätungen im internationalen Luftverkehr.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Luftfrachtrecht


Gestaltung und Prüfung von Luftfrachtverträgen und Logistikvereinbarungen


Beratung zu Haftungsfragen nach dem Montrealer Übereinkommen


Unterstützung bei Transportschäden, Verspätungen und Verlustfällen


Vertretung gegenüber Luftfrachtführern, Spediteuren und Versicherern


Beratung zu internationalen Lieferbedingungen (Incoterms)


Unterstützung bei Regressforderungen entlang der Lieferkette


Beratung zu Sicherheits- und Compliance-Anforderungen im Luftverkehr


Prüfung und Optimierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)


Prozessführung und außergerichtliche Streitbeilegung im Lufttransportrecht


Beratung zu Schnittstellen mit Zoll-, Außenwirtschafts- und Versicherungsrecht


 

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