Mediation

Insbesondere komplexe Streitigkeiten, in denen es nicht nur um monetären Aspekte geht, eignen sich oftmals für eine Mediation. Manchmal scheuen die Parteien ein Gerichtsverfahren, um eine gute langjährige Geschäftsbeziehung nicht zu gefährden. Oder es soll vermieden werden, dass bestimmte Interna im Rahmen einer öffentlichen Gerichtsverhandlung erörtert werden. Gerade für solche Fälle bietet sich ein Mediationsverfahren an.

Ein Mediator wird als unparteiischer Dritter von beiden Parteien gemeinsam benannt, um die Verhandlungen und Aussprachen zwischen den Parteien zu moderieren. Der Mediator unterstützt die Parteien dabei, eine Lösung, oftmals dokumentiert in einem Vergleich, zu finden. Der Inhalt des Vergleichs wird jedoch von den Parteien vorgegeben, nicht vom Mediator.

Das Prinzip der Vertraulichkeit stellt sicher, dass keine der Lösungsmöglichkeiten, die die Parteien besprechen, oder Tatsachen, die im Rahmen der Klärungsgespräche offenbart werden, außerhalb der Mediation herangezogen werden dürfen. Das Verfahren ist zudem interessenbezogen, so dass die zur Lösungsfindung herangezogenen Kriterien sich nicht primär an rechtlichen Vorgaben orientieren, sondern auch finanzielle, wirtschaftliche und persönliche Interessen berücksichtigen.

Pflichtfeld *