Ombudspersonen

Die EU-Whistleblower-Richtlinie bzw. das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz und weitere Gesetze wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder deren zukünftiges europäisches Pendant, die CSDDD, schreiben Unternehmen vor, Hinweisgebersysteme und vergleichbare Meldestellen zu errichten, um Compliance-Verstöße zu melden. Unabhängig davon setzen inzwischen viele freiwillig auf Hinweisgebersysteme, um präventiv Verstöße zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren. Bestandteil dieser Hinweisgebersysteme können externe Ombudspersonen sein, die Hinweise außerhalb des Unternehmens aufnehmen und anschließend vertrauensvoll, unabhängig und unparteiisch bearbeiten.

Viele Mandanten entscheiden sich inzwischen für Ombudsleute als Meldestelle. Sie bieten vor allem den Vorteil, dass sie als externe Personen außerhalb des Unternehmens eine besondere Vertrauensstellung genießen. Gerne werden deshalb Vertrauensanwältinnen und Vertrauensanwälte mit ihrer anwaltlichen Schweigepflicht und ihren Zeugnisverweigerungsrechten in Anspruch genommen.

Schutz der Hinweisgebenden im Auftrag des Unternehmens

Ob strafrechtliche Delikte wie Korruption oder Bestechung, arbeitsrechtliche Pflichten oder die Sorgfaltspflichten in den Lieferketten – der Anwendungsbereich für Hinweisgebersysteme ist groß. Unternehmen legen den Umfang, die Zuständigkeiten und die Anzahl der Meldekanäle selbst fest. Sie richten die Hinweisgebersysteme ein und beauftragen Ombudspersonen damit, als externe Stelle den Hinweisen nachzugehen. Die Hinweisgebenden bleiben insoweit geschützt, als dass sie selbst darüber bestimmen können, ob die Hinweise (auch anonym) weitergeleitet werden. Ohne ihr ausdrückliches Einverständnis werden keine weiteren Schritte eingeleitet.

GvW als Meldestelle

Die Anwältinnen und Anwälte unserer Kanzlei begleiten Sie gerne als Ombudspersonen. Mit unserem großen Team an verschiedenen Standorten in Deutschland und unserer digitalen Infrastruktur u.a. mit dem eigenen Hinweisgebertool sind wir für Sie erreichbar und können Hinweise schnell und vertrauensvoll bearbeiten. Sie profitieren von unserer Erfahrung in der Aufklärung von Sachverhalten und ihrer rechtlichen Bewertung. Am Ende steht immer eine konkrete Handlungsempfehlung, bei der wir sie über die Erstbearbeitung des Hinweises hinaus weiter unterstützen können.

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