Presserecht
Das Presserecht bildet die Grundlage für eine freie und unabhängige Berichterstattung, die in einer demokratischen Gesellschaft unverzichtbar ist. Es regelt die Rechte und Pflichten von Journalistinnen, Verlagen und Medienschaffenden und sorgt für den Ausgleich zwischen Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Schutz individueller Persönlichkeitsrechte. Zentrale Themen sind dabei die Wahrung der journalistischen Sorgfaltspflicht, der Umgang mit vertraulichen Informationen sowie die Abwehr von Falschmeldungen und rufschädigenden Inhalten.
Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte im Presserecht kombinieren fundiertes Fachwissen mit praxisnaher Beratung. Wir vertreten sowohl Medienunternehmen als auch Privatpersonen und setzen uns für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein – sei es bei Unterlassungsansprüchen, Gegendarstellungen oder Schadensersatzforderungen. Dank unserer langjährigen Expertise und strategischen Vorgehensweise bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Interessen effektiv schützen.
Tätigkeitsschwerpunkte im Presserecht:
Beratung zu journalistischer Sorgfaltspflicht
Durchsetzung von Gegendarstellungsansprüchen
Abwehr und Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen
Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Rechtliche Begleitung bei Medienveröffentlichungen
Vertretung in presserechtlichen Gerichtsverfahren
Beratung zu Bild- und Urheberrechten in der Presse
Krisenmanagement bei rufschädigender Berichterstattung
Prüfung und Gestaltung von Pressemitteilungen
Unterstützung bei medienrechtlichen Compliance-Fragen

