REACH-Verordnung

Die europäische REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 stellt Unternehmen vor vielschichtige Herausforderungen: Sie verpflichtet Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung umfangreicher Dokumentationspflichten, sondern auch um eine vorausschauende Risikobewertung für Mensch und Umwelt. Gerade für Unternehmen, die Chemikalien herstellen, in Verkehr bringen oder verwenden, ist REACH ein zentraler Compliance-Faktor mit erheblichen Auswirkungen auf Lieferketten, Produkthaftung und Marktzugang.

Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über tiefgreifende Expertise im europäischen Chemikalienrecht und begleiten Mandanten aller Branchen bei der sicheren und effizienten Umsetzung der REACH-Vorgaben. Wir kennen die Fallstricke in der Kommunikation mit der ECHA (Europäische Chemikalienagentur), unterstützen bei der Bewertung von Stoffen und Verwendungen, und sorgen dafür, dass Ihre Produktstrategie rechtlich abgesichert bleibt – sowohl präventiv als auch im Konfliktfall. Unsere interdisziplinäre Beratung kombiniert regulatorisches Know-how mit technischer Erfahrung und internationaler Perspektive.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte 


Prüfung der Registrierungspflichten für Stoffe und Zubereitungen


Beratung zur Rolle als Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender


Vertretung in Kommunikation mit der ECHA und nationalen Vollzugsbehörden


Gestaltung rechtssicherer Lieferanten- und Kundenverträge mit REACH-Klauseln


Unterstützung bei der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen gemäß CLP-Verordnung


Risikobewertung und Substitutionsstrategien bei SVHC-Stoffen (besonders besorgniserregenden Stoffen)


Beratung zu Zulassungs- und Beschränkungsverfahren nach Anhang XIV und XVII


Unterstützung bei internen Compliance-Strukturen und Schulungen


Krisenmanagement bei Verdachtsfällen, behördlichen Maßnahmen oder Produktrückrufen


 

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