Recht auf Reparatur

Mit dem Recht auf Reparatur stärkt die Europäische Union Reparaturen als Alternative zum Neukauf von Produkten und verfolgt damit zentrale Ziele der Kreislaufwirtschaft. Für Hersteller, Händler und Importeure entstehen dadurch neue regulatorische Anforderungen – insbesondere im Hinblick auf Reparaturpflichten, Ersatzteilverfügbarkeit und Informationspflichten gegenüber Verbrauchern. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/1799 („Right to Repair“) zur Förderung der Reparatur von Waren, die seit dem 30. Juli 2024 gilt und von den Mitgliedstaaten bis zum 31. Juli 2026 in nationales Recht umzusetzen ist.

Für Unternehmen bringt die Regulierung erhebliche organisatorische und rechtliche Anforderungen mit sich. Hersteller können verpflichtet sein, bestimmte Produkte auch außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zu reparieren, sofern eine Reparatur technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Gleichzeitig soll Verbrauchern der Zugang zu Reparaturangeboten erleichtert werden – unter anderem durch eine europäische Reparaturplattform, standardisierte Reparaturformulare sowie mehr Transparenz über Reparaturmöglichkeiten und Kosten. Unternehmen müssen daher ihre After-Sales-Strukturen, Ersatzteilverfügbarkeit, Serviceprozesse und Informationspflichten überprüfen und entsprechend ausgestalten, etwa durch die Bereitstellung von Reparaturinformationen und Richtpreisen auf ihren Websites.

Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten Unternehmen zur rechtssicheren Umsetzung der neuen Vorgaben, analysieren, in welchem Umfang Unternehmen von den neuen Vorgaben betroffen sind und unterstützen bei der Anpassung von Prozessen, Verträgen und Compliance-Strukturen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte zur Richtlinie (EU) 2024/1799


Einordnung von Produkten in den Anwendungsbereich der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur


Beratung zu Reparaturpflichten von Herstellern, insbesondere auch außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist


Rechtliche Prüfung von Informationspflichten zu Reparaturmöglichkeiten, Ersatzteilen und Richtpreisen auf Hersteller-Websites


Beratung zur Teilnahme an der europäischen Reparaturplattform sowie zu den damit verbundenen Transparenz- und Informationspflichten


Unterstützung bei der rechtssicheren Gestaltung von Reparatur-, Service- und After-Sales-Strukturen


Gestaltung und Anpassung von Verträgen mit Händlern, Servicepartnern und Reparaturbetrieben


Beratung zur Ersatzteilverfügbarkeit und zu Reparaturpflichten entlang der Lieferkette


Prüfung der Schnittstellen zu Gewährleistungsrecht, Produktsicherheitsrecht und Ökodesign-Vorgaben


Beratung zu Garantiebedingungen, Austauschprogrammen und Refurbishment-Konzepten


Vertretung gegenüber Marktüberwachungsbehörden sowie in verbraucherrechtlichen Streitigkeiten


 

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