Rechtsberatung zum Montrealer Übereinkommen

Das Montrealer Übereinkommen (MÜ) ist das zentrale internationale Regelwerk für den Lufttransport von Personen, Gepäck und Gütern und regelt insbesondere die Haftung von Luftfrachtführern bei Schäden, Verlusten oder Verspätungen. Für Unternehmen, die im internationalen Luftfrachtverkehr tätig sind oder auf schnelle, grenzüberschreitende Lieferketten angewiesen sind, ist eine fundierte Rechtsberatung unerlässlich. Die komplexen Haftungsregelungen, Haftungshöchstgrenzen sowie die formalen Anforderungen an Anspruchsanmeldungen und Fristen bergen erhebliche Risiken. Fehler bei der Dokumentation, der Anspruchsdurchsetzung oder der vertraglichen Einbindung können dazu führen, dass berechtigte Ansprüche verloren gehen oder unerwartete Haftungsrisiken entstehen.

Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten umfassend zum Montrealer Übereinkommen und dessen Zusammenspiel mit nationalem Recht sowie weiteren transportrechtlichen Regelwerken wie CMR oder CIM. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Luftfrachtverträge, analysieren komplexe Haftungsszenarien und vertreten Ihre Interessen gegenüber Vertragspartnern, Versicherern und vor Gericht. Dank unserer Erfahrung im internationalen Transport- und Logistikrecht bietet unsere Kanzlei praxisnahe und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen – sowohl zur präventiven Absicherung Ihrer Prozesse als auch zur effizienten Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Streitfall.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Zusammenhang mit der Rechtsberatung zum Montrealer Übereinkommen im Kontext internationaler Luftfracht:


Prüfung der Anwendbarkeit des Montrealer Übereinkommens auf konkrete Transporte


Beratung zur Haftung bei Verlust, Beschädigung und Verspätung von Luftfracht


Berechnung und Bewertung von Haftungshöchstgrenzen


Unterstützung bei der fristgerechten Anspruchsanmeldung und Beweissicherung


Gestaltung und Prüfung von Luftfrachtverträgen und Air Waybills (AWB)


Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen


Beratung zu Haftungsausschlüssen und besonderen Vereinbarungen


Schnittstellenberatung zu multimodalen Transporten (z. B. Kombination mit CMR/CIM)


Vertretung in internationalen Streitigkeiten und Gerichtsverfahren


Beratung zu versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Lufttransportbereich


 

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