Ungarn: Gründung von Unternehmen
Wie auf der Seite Akquisition von Unternehmen erwähnt, enthält das Gesetz V von 2013 über das ungarische Zivilgesetzbuch die allgemeinen Bestimmungen für alle juristischen Personen, einschließlich der Regeln für deren Gründung.
Die beliebteste Gesellschaftsform in Ungarn mit etwa 50 % der Unternehmensverbände ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auf Ungarisch: korlátolt felelősségű társaság, kft.) mit einem Mindeststammkapital von 3.000.000 HUF (ca. 7-8.000 EUR). Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist derzeit steuerfrei.
Die zweitbeliebteste Form, die sich für die Erzielung von Einkünften, den Erwerb von Vermögenswerten und die Beschäftigung lokaler Mitarbeitender eignet, ist in Ungarn die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auf Ungarisch: részvénytársaság, rt.). Diese Form wird jedoch für die Durchführung größerer Geschäftstätigkeiten und mit hohem Eigenkapital verwendet, das von der Öffentlichkeit eingesammelt werden kann (Rechte und Pflichten werden durch Aktien verkörpert), mit einem Mindeststammkapital von 5.000.000 HUF oder 20.000.000 HUF (ca. 12.000 und 50.000 EUR).
Wenn die Investorin oder der Investor nur eine lokale Präsenz aufbauen möchte, um eine vertragliche Beziehung zu vermitteln, für die Muttergesellschaft zu werben oder Kontakte zu Kundinnen und Kunden zu vermitteln, aber keine Geschäftstätigkeit zur Erzielung von Einkünften ausüben möchte, ist die geeignete Form eine Repräsentanz.
Im Folgenden ist ein ungefährer Zeitplan für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung abgebildet: