UWG / Ergänzender Leistungsschutz und Technologie

Das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) ist nicht nur ein scharfes Schwert gegen unfaire Geschäftspraktiken im unternehmerischen Bereich, wenn es um Fälle von irreführender Werbung und aggressiven Geschäftsmethoden in der Vermarktung von Produkten geht. Das deutsche Wettbewerbsrecht bietet vielmehr auch verschiedene Möglichkeiten, zum Schutz vor Nachahmung (unabhängig vom Bestehen eingetragener Schutzrechte). Häufig betrifft der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz Produktgestaltungen oder Produktverpackungen im Grenzbereich zwischen dreidimensionalen Marken und Designs bzw. Gemeinschaftsgeschmacksmustern. Die Rechtsprechung der vergangenen Jahre hat aber gezeigt, dass auch technische Gestaltungsformen oder Produkte, deren Patentschutz zwischenzeitlich ausgelaufen ist, bei entsprechender Marktbekanntheit Schutz gegenüber der Konkurrenz über den lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutz erlangen können. Über das Wettbewerbsrecht können Unternehmen insoweit auf nationaler Ebene Maßnahmen zur Verhinderung von Herkunftstäuschung, Rufausbeutung oder Rufschädigung ergreifen oder auch Nachahmungen auf Grundlage unredlich erlangter Kenntnisse und Unterlagen unterbinden.

Hinreichenden Bezug zum nationalen Markt vorausgesetzt, nehmen deutsche Gerichte ihre Zuständigkeit in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten eher großzügig an. Auch wenn Ansprüche aus Wettbewerbsrecht vom Anspruchsumfang teilweise hinter Ansprüchen aus eingetragenen Schutzrechten zurückstehen, eröffnet das Wettbewerbsrecht ein schlagkräftiges Tool zur Verteidigung eigener (auch technischer) Produkte gegen Nachahmung. Die Stärke der wettbewerbsrechtlichen Ansprüche zeigt sich in dem europaweit wohl einzigartigen Zusammenspiel im Eilrechtsschutz aus einstweiliger Verfügung, Hinterlegung von Schutzschriften und Widerspruch gegen Beschlussverfügungen, durch das eine schnelle und kosteneffiziente Rechtsverfolgung ermöglicht wird.

Die Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei GvW Graf von Westphalen unterstützen Unternehmen in zahlreichen Sektoren, Produkte umfassend vor unlauteren Praktiken und Nachahmungen zu schützen. Dazu gehört auch insbesondere der Schutz technischer Produkte und/oder technischer Gestaltungen. Für unsere Mandanten sind wir in streitigen Sachverhalten vor allen deutschen Instanzgerichten und dem Bundesgerichtshof tätig. Vorgerichtlich unterstützen wir bei der Durchführung und Abwehr von Abmahnungverfahren. Außerdem beraten wir zu Sachverhalten, die den Übergang von wettbewerbsrechtlichem Geheimnisschutz zu Geheimnisschutz nach dem Geschäftsgeheimisgesetz betreffen.

Vorgerichtlich und außergerichtlich beraten wir unsere Mandanten darüber hinaus zur rechtssicheren Erstellung von Marketingkonzepten oder Werbekonzepten, um Streitigkeiten bestmöglich von vornherein aus dem Weg zu gehen.

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