Verfassungsrecht
Verfassungsrechtliche Fragen stellen sich in allen Rechtsgebieten. Die Grundrechte und die elementaren Grundsätze unserer Verfassungsordnung wie das Verhältnismäßigkeitsprinzip beherrschen nicht nur das gesamte Verwaltungsrecht, sondern strahlen auch auf das Privatrecht und das Strafrecht aus.
Wir beraten und vertreten Unternehmen, Privatpersonen, Behörden, Parteien und Fraktionen in allen verfassungsrechtlichen Fragen einschließlich des Wahlrechts, des Haushaltsrechts und des Staatsorganisationsrechts. Unser Tätigkeitsspektrum reicht von der Erstellung verfassungsrechtlicher Gutachten und der sachverständigen Begleitung von Gesetzgebungsverfahren bis hin zur Erhebung von Verfassungsbeschwerden und zur Prozessführung in anderen Verfahren vor den Verfassungsgerichten des Bundes und der Länder sowie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Unsere verfassungsrechtliche Expertise können wir darüber hinaus in eine Vielzahl von Mandaten einbringen, die im Ausgangspunkt zivil-, straf- oder verwaltungsrechtliche Fragestellungen betreffen.