


Dr. Matthias K. Klatt
Rechtsanwalt
Associate
Dr. Matthias K. Klatt ist als Mitglied der Praxisgruppe Öffentliches Recht im Bereich des Verfassungs- und Öffentlichen Wirtschaftsrechts tätig. Er hat sich während seines Studiums und im Rahmen seiner Dissertation insbesondere auf das Verfassungsrecht spezialisiert.



Berufserfahrung
Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Hamburg
Ausbildung
Studium in Freiburg im Breisgau; Referendariat in Hamburg
Mitgliedschaften
Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht e.V.; ELSA Alumni Deutschland e.V.
Sprachen
Deutsch, Englisch
Gelistet als „Ones to watch" im Bereich Gesundheit und Öffentliches Recht
Veröffentlichungen
06 August 2025 jM 2025, S. 226
Verfassungsbeschwerde oder fachgerichtliches Hauptsacheverfahren? Wann der direkte Weg nach Karlsruhe möglich ist – und wann nicht
Das Sondervotum beim Bundesverfassungsgericht, Diss., Tübingen 2023

