W&I Versicherungen

Seit Jahrzehnten beraten wir erfolgreich sowohl käuferseitig als auch verkäuferseitig bei M&A Transaktionen aller Art. Dabei beobachten wir einen langfristigen Trend: Der Versicherung von Transaktionsrisiken kommt immer größere Bedeutung zu. Das Kernstück bildet die W&I Versicherung, wobei sich der Begriff „W&I“ auf die in Unternehmenskaufverträgen enthaltenen Garantieerklärungen (Warranties) und Freistellungsverpflichtungen (Indemnities) bezieht. Versichert werden dementsprechend Risiken aus dem Unternehmenskaufvertrag, was nicht nur für Private Equity Fonds, sondern auch im strategischen M&A-Markt interessant ist.

Unser fachgebietsübergreifendes Team aus den Rechtsgebieten M&A und Versicherungsrecht ist bestens mit W&I Versicherungslösungen vertraut. Darüber hinaus pflegen wir über unseren Fokusbereich Versicherungen einen engen Kontakt zu Versicherungsunternehmen und Versicherungsbrokern. Durch die umfassende Erfahrung der Anwältinnen und Anwälte unserer Kanzlei können wir die Besonderheiten einer W&I Versicherung frühzeitig im Transaktionsprozess berücksichtigen und die Verfahrensabläufe entsprechend anpassen - sowohl bei der Due Diligence als auch bei der Gestaltung des Unternehmenskaufvertrages.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte


Beratung der Käuferseite und der Verkäuferseite bei M&A Versicherungslösungen aller Art


Verhandlung von käuferseitigen und verkäuferseitigen Versicherungsverträgen


Begleitung der Verkäuferseite bei der Vorbereitung von W&I Versicherungslösungen im Bieterverfahren (Stapled Insurance)


Beratung der Käuferseite bei W&I Versicherungen, die insbesondere auf Initiative der Verkäuferseite vorbereitet wurden (Seller Buyer Flip)


Beratung von W&I Versicherungsunternehmen beim Underwriting


Versicherungsrechtliche Begleitung des Underwriting-Prozesses


Prüfung von Non Binding Indication Reports (NBI Reports)


Unterstützung beim Abschluss der W&I Versicherungspolice


Beratung und Unterstützung beim Underwriting Call


 

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