Internationaler Handel mit Rohdiamanten
Die im Jahr 2022 nochmals angepasste Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 setzt das Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten um. Der Kimberley-Prozess legt den 81 teilnehmenden Staaten strikte Richtlinien für den Im- und Export von Edelsteinen auf und soll dadurch den Handel mit Blut- und Konfliktdiamanten unterbinden.
Die Verordnung sieht die Einführung eines Zertifizierungssystems für Rohdiamanten und Beschränkungen der Einfuhr, Ausfuhr und der Durchfuhr von Rohdiamanten in das, aus dem bzw.- durch das Zollgebiet der EU vor. Daneben wurde auch Grönland in das Zertifikationssystem der Union miteinbezogen.
Seit Inkrafttreten der Verordnung ist der internationale Handel mit Rohdiamanten nur noch mit einem gültigen (Kimberley-)Zertifikat und zwischen Teilnehmerstaaten am Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses (KPCS) möglich. Die Mindestanforderungen an ein solches (Kimberley-)Zertifikat sowie optionale Bestandteile sind in Anhang I der EU-Verordnung festgelegt. Insbesondere hat eine zuständige Behörde des Teilnehmerstaates, in Deutschland die Bundeszollverwaltung, das (Kimberley-)Zertifikat ordnungsgemäß auszustellen und die Einhaltung des KPCS zu bestätigen.
Ergänzend zu der Kimberley-Verordnung haben die EU-Mitgliedstaaten im Zuge des 12. Sanktionspakets gegen Russland ein Kauf- und Einfuhrverbot für natürliche und synthetische Diamanten mit Ursprung in Russland beschlossen (s. unter «“H”- Handelsembargos»). Das Verbot gilt seit dem 1. Januar 2024. Im weiteren Verlauf von 2024 treten darüberhinausgehende Verbote in Kraft bezüglich in einem Drittland verarbeitete Diamanten mit Bestandteilen, die ihren Ursprung in Russland haben.