Stakeholder von Unternehmen sollen durch Hinweisgeberschutzsysteme ermutigt werden, Verstöße zu melden. Das sieht die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) vor, die der Gesetzgeber bis zum Dezember 2021 in deutsches Recht hätte umsetzen müssen. Solche Hinweisgebersysteme helfen nicht nur dabei, Verstöße aufzuklären sondern dienen gleichermaßen dazu, diese als wesentliches Element eines funktionierenden Compliance-Management-Systems präventiv zu verhindern.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für ein deutsches Hinweisgeberschutzgesetz inzwischen verabschiedet. Nach aktuellem Stand wird das Gesetz Anfang des Jahres 2023 in Kraft treten.