Die Einführung eines Hinweisgeberschutzsystems ist für Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden und juristische Personen des öffentlichen Sektors verpflichtend. Zu den zentralen Anforderungen eines Hinweisgebersystems zählt, dass die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebenden und von Dritten gewahrt werden muss. Die Daten müssen zudem DSGVO-konform verarbeitet werden. GvWhistle ermöglicht Ihnen, diese Bedingungen zu erfüllen.


Finden Sie beim Quickcheck heraus, ob Ihre Organisation verpflichtet ist, ein Hinweisgebersystem einzurichten.

Unser Beratungsangebot

Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten Sie bei der Umsetzung der Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie.

  • Insbesondere übernehmen wir für unsere Mandanten grenzüberschreitend die Aufgaben der externen Ombudsperson.
  • Dazu betreiben wir für sie unser Hinweisgeberschutzsystem GvWhistle, mit dem wir Hinweise unter hohen Sicherheitsstandards anonym entgegennehmen und untersuchen.
  • Schulungen runden unser Beratungsangebot ab.

 

GvWhistle Kostenmodelle

299 €/Monat


  • Wir richten für Sie ein Hintbox-Hinweisgebersystem ein
  • Wir betreiben dieses Hinweisgebersystem für Ihr Unternehmen und werden für Sie als externe Ombudsperson tätig
  • Unser Preismodell enthält bei eingehenden Hinweisen eine Plausibilitäts- und Relevanzprüfung sowie eine erste Handlungsempfehlung
  • Wir bieten Ihnen darüber hinaus einen Vorzugsstundensatz von 290 € netto für fünf Stunden anwaltliche Beratung im unmittelbaren Zusammenhang mit eingegangenen Hinweisen pro Jahr
  • Weitergehende Tätigkeiten werden auf der Basis der vereinbarten Stundensätze abgerechnet

499 €/Monat


  • Wir richten für Sie ein Hintbox-Hinweisgebersystem ein
  • Wir betreiben dieses Hinweisgebersystem für Ihr Unternehmen und werden für Sie als externe Ombudsperson tätig
  • Unser Preismodell enthält bei eingehenden Hinweisen eine Plausibilitäts- und Relevanzprüfung sowie eine erste Handlungsempfehlung
  • Wir bieten Ihnen darüber hinaus einen Vorzugsstundensatz von 290 € netto für zehn Stunden anwaltliche Beratung im unmittelbaren Zusammenhang mit eingegangenen Hinweisen pro Jahr
  • Weitergehende Tätigkeiten werden auf der Basis der vereinbarten Stundensätze abgerechnet

699 €/Monat


  • Wir richten für Sie ein Hintbox-Hinweisgebersystem ein
  • Wir betreiben dieses Hinweisgebersystem für Ihr Unternehmen und werden für Sie als externe Ombudsperson tätig
  • Unser Preismodell enthält bei eingehenden Hinweisen eine Plausibilitäts- und Relevanzprüfung sowie eine erste Handlungsempfehlung
  • Wir bieten Ihnen darüber hinaus einen Vorzugsstundensatz von 290 € netto für zehn Stunden anwaltliche Beratung im unmittelbaren Zusammenhang mit eingegangenen Hinweisen pro Jahr
  • Weitergehende Tätigkeiten werden auf der Basis der vereinbarten Stundensätze abgerechnet

EU Whistleblower-Richtlinie

Stakeholder von Unternehmen sollen durch Hinweisgeberschutzsysteme ermutigt werden, Verstöße zu melden. Das sieht die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) vor, die der Gesetzgeber bis zum Dezember 2021 in deutsches Recht hätte umsetzen müssen. Solche Hinweisgebersysteme helfen nicht nur dabei, Verstöße aufzuklären sondern dienen gleichermaßen dazu, diese als wesentliches Element eines funktionierenden Compliance-Management-Systems präventiv zu verhindern.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für ein deutsches Hinweisgeberschutzgesetz inzwischen verabschiedet. Nach aktuellem Stand wird das Gesetz Anfang des Jahres 2023 in Kraft treten.

Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Sektors haben zwei Optionen, ihren Pflichten nachzukommen:

Sie können eine interne Meldestelle einrichten und dazu einen eigenen Mitarbeitenden beauftragen, der über die notwendige Fachkunde verfügen muss.
Oder sie organisieren eine externe Meldestelle. Eine externe Ombudsperson nimmt hier alle Hinweise entgegen, bearbeitet und untersucht die Verdachtsfälle.