Januar 2025
In keiner Due Diligence-Prüfung durfte bislang ein Hinweis auf das „Schriftformrisiko“ bei Gewerbemietverträgen fehlen. Wollten Mieter oder Vermieter aus einem unliebsamen Mietvertrag mit Festlaufzeit ausscheiden kam regelmäßig die Frage auf „Liegt da nicht ein Schriftformverstoß vor?“.
Februar 2024
Der Referentenentwurf des Bürokratieentlastungsgesetz IV vom 11. Januar 2024 sieht einen Wegfall des Schriftformgebots im Gewerbemietrecht vor.

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