31 Januar 2023 Blog

Das Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz - eine Anforderung auch für Spedition und Frachtführer

Die ausgesprochen sperrige Überschrift hat einen durchaus recht konkreten Inhalt in der gesetzlichen Ausprägung. Seit Januar 2023 sind insbesondere Großunternehmen verpflichtet, aktiv ihre Lieferkette zu überprüfen und diese Ergebnisse auch zu dokumentieren.

Wer nun der Meinung ist, dass als kleineres Unternehmen man davon nicht betroffen sei und entsprechend mehr Reaktionszeit habe wird sich teilweise getäuscht sehen, wenn er selbst für entsprechende Großunternehmen tätig ist. Dann nämlich ereilt ihn in absehbarer Zeit ein ausführlicher Fragebogen, der dann eben die Anforderungen des Lieferkettengesetzes für die Dienstleister auflistet. Es müssen also die entsprechenden Abläufe überprüft werden und man ist dann auch gezwungen, zu durchaus kritischen Punkten Stellung zu nehmen, wie die Einhaltung der Lohnvorschriften, die Einhaltung der Ruhezeiten, die Übernachtung in entsprechenden Häusern bei den Ruhezeiten! Insbesondere letzterer Punkt zeigt, wie schwierig häufig die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen sein kann. Trotzdem wird gerade das abgefragt.

Es bedarf also durchaus einiger Vorbereitung, um hierauf sauber und verlässlich antworten zu können.

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