20 Mai 2021 Blog

Der Control Tower - ein Missverständnis?

Der Begriff des Control Tower geistert zunehmend durch die Transportlandschaft. Schon alleine die Begriffsdefinition zeigt dann aber, wie heterogen die Überlegungen sind, die mit diesem Begriff verbunden werden. In dem podcast SCIT wurde kürzlich zwischen einem Vertreter der Volkswagen Logistik und des Dienstleisters Trans-o-flex darüber diskutiert und hier kamen die unterschiedlichen Auffassungen und Zweckrichtungen deutlich zum Ausdruck:

Der Verlader möchte von seinen Dienstleistern ergänzende Daten, um die internen Prozesse besser steuern und planen zu können. Der Dienstleister, in diesem Falle ein Netzwerkbetreiber, nutzt das Werkzeug zur Nachverfolgung und Optimierung der eigenen Prozesse. Die verwendeten tools sind völlig unterschiedlich.

Damit verbunden sind aber trotzdem ein paar Gemeinsamkeiten, die sich an dieser Stelle immer wieder zeigen: Wer nimmt die notwendigen Investitionen für die Installation auf sich, wer ist bereit, dafür zu kompensieren? Was sind denn die Einsparungen, die damit erzielt werden können, wie bemisst man diese? Wie kommt man überhaupt zu einvernehmlichen Daten, wenn diese vielleicht nur von der jeweils anderen Partei mehr oder weniger kontrolliert ermittelt werden? Geben die überlassenen Daten -  insbesondere aus Sicht der Dienstleister - vielleicht mehr Know-how Preis, als diese preisgeben wollen?

Hinzu kommt noch, dass es ja nicht das einzelne Werkzeug gibt sondern eine Vielzahl von fremden oder selbstentwickelten Softwareprodukten, die in beliebiger Kombination dann den Control Tower darstellen. Entsprechend sind weder die einzugebenden Daten noch die Ergebnisse gleichlautend und damit vielleicht vergleichbar.

Auch wenn viele Fragen offen sind scheint es doch aus heutiger Sicht unausweichlich, sich auf diese Datenerfassung und vor allem Datenauswertung einzulassen, denn für die zukünftige Betrachtung logistischer Abläufe dürfte es zwingend sein, diese Möglichkeit zur Früherkennung von Fehlentwicklungen, gleichzeitig aber auch zur Steuerung und Planung zu nutzen.

Anmeldung zum GvW Newsletter

Melden Sie sich hier zu unserem GvW Newsletter an - und wir halten Sie über die aktuellen Rechtsentwicklungen informiert!